4. Oktober 2023 / Landratsamt Hof informiert...

Aktuelle Umtausch-Fristen für alte Papierführerscheine

Landratsamt Hof informiert...

Hof. Wie bekannt ist, müssen nach und nach alle älteren Führerscheine in neue Kartenführerscheine umgetauscht werden. Folgende Jahrgänge sollten bitte möglichst zeitnah den Umtausch beantragen, da es erfahrungsgemäß ab Mitte November zu einem deutlich erhöhten Aufkommen von Anträgen kommt:

  • Alle Inhaber eines Papierführerscheins, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen diesen bis zum 19.01.2024 in einen Kartenführerschein umgetauscht haben.
  • Alle Personen, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, hätten den alten Führerschein bereits tauschen müssen. Für alle, die dies dennoch noch nicht getan haben, besteht nach wie vor die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung.

Die Antragstellung kann postalisch erfolgen. Antragsformulare liegen bei den Gemeinden aus oder können auf der Internetseite des Landkreises Hof heruntergeladen werden. Auch online ist die Antragstellung möglich.

Entsprechende Informationen finden Sie hier: Informationen zum Führerscheinumtausch - Landkreis Hof (landkreis-hof.de)

In jedem Fall ist dem Antrag eine Kopie des aktuellen Führerscheins, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die unterschriebene Unterschriftsschablone beizufügen. Für den Fall, dass der aktuelle Papierführerschein nicht vom Landratsamt Hof ausgestellt wurde, soll nach Möglichkeit eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beigefügt werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

Für die nachfolgenden Personengruppen besteht aktuell noch kein Handlungsbedarf:

  • Alle Personen, die 1971 oder später geboren und Inhaber eines Papierführerscheins sind, müssen diesen bis spätestens 19.01.2025 in einen Kartenführerschein umgetauscht haben.
  • Alle Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein, egal ob Papier- oder Kartenführerschein, erst bis zum 19.01.2033 in einen Kartenführerschein getauscht haben.
  • Alle Inhaber eines unbefristeten Kartenführerscheines (unabhängig vom Geburtsjahrgang) müssen diesen frühestens zum 19.01.2026 in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht haben. Hier richtet sich die exakte Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines.

Quelle: Landkreis Hof

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