Die Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg ist ein Zusammenschluss der beiden benachbarten kreisangehörigen Gemeinden Issigau und Lichtenberg. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1980 durch ein Gesetz des Bayerischen Landtages gebildet. Die VGem erfüllt die Aufgaben gemäß der Bestimmungen der Verwaltungsgemeinschaftsordnung und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitgliedsgemeinden.
Beide Mitgliedsgemeinden sind selbstständige Gebietskörperschaften. Sie haben jeweils einen eigenen Bürgermeister, einen eigenen Gemeinde- bzw. Stadtrat und betreiben einen eigenen Bauhof.
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft befindet sich im Rathaus der Stadt Lichtenberg. Im Rathaus der Gemeinde Issigau wird eine Nebenstelle betrieben. In der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg werden alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der beiden Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit wahrgenommen. Dazu gehören z. B. das Pass-/ Meldewesen und das Sozialwesen. Diese Aufgaben hat der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen, den Mitgliedsgemeinden steht hier kein Weisungsrecht zu.
Durch ihre Zugehörigkeit zur Verwaltungsgemeinschaft haben sich die Mitgliedsgemeinden ihre politische und wirtschaftliche Selbstständigkeit erhalten. Die gemeindlichen Gremien – der Gemeinderat Issigau und der Stadtrat Lichtenberg – entscheiden uneingeschränkt über die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Sie können und müssen über alle örtlichen Vorhaben bestimmen, Investitionen planen und die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Da beide Mitgliedgemeinden kein eigenes Verwaltungspersonal beschäftigen, werden auch alle verwaltungsmäßigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises von den Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft erfüllt. Die Verwaltungsgemeinschaft wird hierbei als Behörde der Mitgliedsgemeinden tätig. Dieses sind z. B. die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, etc.), das Fremdenverkehrswesen, der örtliche Brandschutz, das gemeindliche Haushalts- und Finanzwesen, die Wasserversorgung- und die Abwasserbeseitigung. Die Verwaltungsgemeinschaft deckt ihren Finanzbedarf, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, durch Umlagen von ihren Mitgliedsgemeinden.











