13. November 2020 / Naila informiert...

Standesamtliche Eheschließungen

Naila informiert

Naila. Standesamtliche Eheschließungen unter Berücksichtigung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BaylfSMV)

Bis auf Weiteres gilt folgendes für die Durchführung von standesamtlichen Eheschließungen:

Bei der Eheschließung handelt es sich um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und nicht um eine Veranstaltung bzw. Ansammlung im Sinne der 8. BaylSMV.

Gesetzlich vorgesehen für eine Teilnahme an der Eheschließung sind der Standesbeamte, die Eheschließenden, bis zu zwei Trauzeugen sowie, soweit erforderlich, ein Dolmetscher.

Daneben dürfen die Angehörigen des Haustandes bzw. der Hausstände der Eheschließenden anwesend sein. Insgesamt darf die Anzahl von 10 Personen nicht überschritten werden. Nicht zu den 10 Personen zählen der Standesbeamte und der Dolmetscher.

Die Hygieneregeln der Stadt Naila sind zu beachten.

 

Quelle: Stadt Naila

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