Naila.Marlesreuth. Wahl des Kommandanten und des Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Marlesreuth in der Jahreshauptversammlung am 17.02.2024, 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Marlesreuth.
Einladung
Nach Art. 8 Abs. 2 und Abs. 5 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und der Stellvertreter des Kommandanten aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienst leistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt.
Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Quelle: Stadt Naila







