19. Januar 2024 / Hof informiert...

Höherer Steuersatz für Kampfhunde und das Halten von mehr als einem Hund ab 2024

Im November Änderungen der Hundesteuersätze beschlossen, die ab dem 01.01.2024 gelten

Hof. Für über vier Monate alte Hunde ist grundsätzlich eine Hundesteuer zu zahlen. Der Betrag ist immer am 15. März fällig. Im November 2023 hat der Stadtrat einige Änderungen der Steuersätze beschlossen, die ab dem 01.01.2024 gelten.
Die Kosten für den ersten Hund betragen weiterhin bei 75 Euro pro Jahr, während für jeden weiteren Hund nun 100 Euro anfallen. Ein Steuersatz von 600 Euro jährlich muss für jeden Kampfhund gezahlt werden.
Alle durch die Änderung betroffenen Hoferinnen und Hofer erhalten demnächst einen neuen Hundesteuerbescheid.
Genaue Informationen können in der Hundesteuersatzung nachgelesen werden: 

https://www.hof.de/fileadmin/user_upload/pdf/Ortsrecht/924-5.pdf

Wer seinen Vierbeiner bei der Stadt Hof noch nicht angemeldet hat, kann dies bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtkämmerei im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223, nachholen. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 09281/815-1322.

Quelle: Stadt Hof

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