12. Mai 2020 / Allgemeines

Infos rund ums im Einwohnermelde- und Passamt – Standesamt und Friedhofsverwaltung Naila

Stadt Naila informiert...

Naila - Publikumsverkehr im  Einwohnermelde- und Passamt Naila auf Grund der aktuellen Corona-Situation
 
Der Dienstbetrieb des Einwohnermelde- und Passamtes Naila wurde im eingeschränkten Rahmen wieder aufgenommen.
Um längere Wartezeiten für die Besucher in der Behörde zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. 
Termine können Sie unter folgenden Rufnummern während der üblichen Geschäftszeiten vereinbaren:

09282/6834  Frau Rittweg
09282/6815  Frau Wirth.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Standesamt Naila informiert:

Das Standesamt Naila ist ab dem 04.05.2020 grundsätzlich wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Persönliche Vorsprachen erfolgen allerdings ausschließlich nach Terminvereinbarung. Sie beschränken sich auf Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erfordern bzw. bei denen ein persönliches Erscheinen sinnvoll ist, sowie auf eilbedürftige Angelegenheiten. Persönliche Vorsprachen sind insbesondere in folgenden Angelegenheiten erforderlich bzw. sinnvoll: Eheschließungsanmeldungen, Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen und Kirchenaustritte. Für die persönliche Vorsprache ist das Tragen eines Mundschutzes obligatorisch. Bitte setzen Sie sich mit uns vor einem geplanten Besuch zwecks Terminabsprache telefonisch in Verbindung.   

Eheschließungen finden ebenfalls wieder statt. In Naila steht hierfür bis auf weiteres lediglich der Sitzungssaal des Rathauses zur Verfügung. Die Hochzeitsgesellschaft sollte neben den Trauzeugen nur die Familienmitglieder des engsten Familienkreises umfassen. Grundsätzlich sollten nicht mehr als 10 Personen anwesend sein. Bei der Eheschließung sind die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Insbesondere ist die Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen zwei Personen von 1,50 m erforderlich. Ein Sektempfang wird bis auf weiteres nicht angeboten.  

Im Übrigen sollte - wie seit Beginn der Corona-Pandemie - auf alternative Kontaktmöglichkeiten wie z.B. schriftliche Anzeigen, schriftliche Urkundenanforderungen, Telefonkontakte, Faxübermittlungen oder E-Mails zurückgegriffen werden.  

Wir sind für Sie wie folgt zu erreichen:

Frau Rohde:  09282-6836
Frau Neupert:  09282-6847
Frau Waldeck:  09282-6850
Fax: 09282-6848, standesamt@naila.de

Die Friedhofsverwaltung Naila informiert: 

Ab dem 04.05.2020 wird bei Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen unter Berücksichtigung von neuen infektionsschutzrechtlichen Erkenntnissen wie folgt verfahren:  

  • Trauerfeiern in geschlossenen Räumen werden wieder zugelassen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Türen geöffnet sind und der Abstand zwischen den Trauergästen mindestens 1,5 m beträgt. Innerhalb geschlossener Räume sollen die Trauernden möglichst einen Mund- Nasen-Schutz tragen.
  • Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten familiären Kreis. Eine Teilnahme von Dritten, insbesondere von Freunden, Bekannten und Kollegen, ist nicht gestattet. 
  • Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der aus beruflichen Gründen anwesenden Personen (Bestatter, Geistliche) möglichst maximal 10 Personen, in begründeten Ausnahmefällen allerhöchstens 15 Personen.
  • Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
  • Zur Vermeidung von Infektionen sollten die teilnehmenden Personen während der Beisetzung und der einhergehenden Abschiednahme Körperkontakt vermeiden und  einen Abstand von 1,50 m zueinander anstreben.
  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
  • Nach Möglichkeit wird ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufgestellt.
  • Mikrophone, sofern deren Gebrauch erforderlich ist, sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
  • Wie bisher hat eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise zu unterbleiben.

Alle Bestattungen werden weiterhin würdevoll gestaltet, auch wenn auf eine zeitliche Beschränkung geachtet werden muss.

Quelle: Stadt Naila

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