12. Mai 2020 / Allgemeines

Änderungen zum Besuchsrecht am Sana Klinikum Hof

Sana Klinikum Hof informiert...

Vor dem Hintergrund der am 09. Mai 2020 beschlossenen Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung zum Besuchsverbots in Krankenhäusern, hat das Sana Klinikum Hof das Besuchsrecht stationärer Patienten angepasst.

Hof - Seit dem 11. Mai 2020 um 06:00 Uhr, darf im Sana Klinikum Hof jeder Patient einmal täglich von einer Person Besuch aus dem Kreis der Familienangehörigen, wie zum Beispiel Ehegatte, Angehörige eines gemeinsamen Hausstandes, Lebenspartner, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Geschwister oder einer weiteren festen Person besucht werden. Minderjährige Kinder dürfen auch von den Eltern gemeinsam oder von Sorgeberechtigten Besuche empfangen. Weitere zugelassene Besuche sind Besuche zu rechtsberatenden oder seelsorgerischen Anlässen. Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig. Eine vorherige namentliche Registrierung ist bei allen Besuchern verpflichtend. Der Besucher muss sich vorab am Haupteingang anmelden. Einzige Ausnahme bleibt die Regelung für Patienten, die aufgrund einer COVID Infektion isoliert sind oder im Rahmen einer Heimverlegung sich in der vorgeschriebenen Isolation befinden, dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahmen sind nur durch vorherige Genehmigung durch das Gesundheitsamt zulässig.

Der Zutritt ins Klinikum ist nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt, die während des gesamten Aufenthaltes getragen werden muss. Dies gilt für alle Bereiche des Hauses. Ferner ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu allen Personen zu achten.

Quelle: Sana Klinikum Hof

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