5. August 2019 / Allgemeines

Neue Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung

Mein Leben – bis zum Schluss

Hof / Helmbrechts / Münchberg - Wer sich rechtzeitig Gedanken macht, kann selbstbestimmt entscheiden, wie er am Lebensende versorgt werden möchte. Was ihm wichtig ist, wen er dabei haben will, was ihm gut tun könnte.

In den neun Pflegeheimen der Diakonie Hochfranken und in der Seniorenwohnanlage Münchberg bietet seit kurzem ein neues Beratungsangebot dabei Unterstützung und Orientierung. Die „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“, so die offizielle Bezeichnung, hilft dabei, klarere Vorstellungen über die medizinischen Abläufe und palliativpflegerischen Angebote in der letzten Lebensphase zu entwickeln. So kann man in dem Gespräch eigene Einstellungen und Wünsche entwickeln und festhalten.

Vier Mitarbeiterinnen aus der Pflege haben sich für diese Aufgabe weiterqualifiziert: Christine Schmidt, Kristina Opl, Konstantina Tali und Constanze Knöchel. Sie sind nun mit festen Stundenkontingenten als Gesprächsbegleiterinnen tätig. In diakonischen Pflegeeinrichtungen in Hof, Konradsreuth, Oberkotzau, Schwarzenbach an der Saale, Rehau, Helmbrechts und Münchberg stehen sie den Bewohnern und Angehörigen zur Verfügung. Finanziert wird das neue Angebot über die gesetzlichen Krankenkassen.

„Die ganzheitliche Beratung über die medizinische, pflegerische, psychosozialen und seelsorgerische Betreuung in der letzten Lebensphase kann den Menschen die Angst nehmen“, erklärt Bereichsleiterin Dunja Schmidt von der Diakonie Hochfranken. Die „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ ist ein weiterer Baustein für einen wichtigen fachlichen Schwerpunkt in der Pflege. Für alle stationären Einrichtungen in ihrem Verantwortungsbereich gibt es seit fünf Jahren Konzepte zur Ethik und Abschiedskultur. Die Kompetenzen in Palliativpflege ergänzen sich mit dem christlichen Menschenbild, das die Einzigartigkeit jedes Menschen und das Recht auch auf eine selbstbestimmte und würdevolle letzte Lebensphase beinhaltet.

Für die Gespräche ist viel Zeit. Sie dauern oft über eine Stunde und können auch eine zweite oder dritte Fortsetzung finden. Die Wünsche werden schriftlich festgehalten. Das hilft auch den Angehörigen. Sie dürfen bei dem Gespräch dabei sein, wenn es die Bewohner wünschen oder sie werden eingebunden, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, sich klar zu äußern. Ist ein Betreuer bestellt, erhält dieser ebenfalls Kenntnis von der Beratung und den ermittelten Versorgungswünschen.

„Angehörige erfahren dann auch, dass vor dem Tod das Durstempfinden nachlässt ohne dass der Sterbende darunter leiden muss. Oder dass sich die Atmung verändert“, erklärt Kristina Opl. So wachse das Verständnis für die besonderen Bedürfnisse Sterbender. „Statt einer Tasse Tee oder einer Infusion kann da zum Beispiel ein Ausstreichen des Mundes mit dem Lieblingsgetränk wohltun“, sagt Christine Schmidt. Auch ein vertrauter Geruch oder die Vereinbarung, nach dem Tod nur von einer vertrauten Pflegekraft entkleidet und gewaschen zu werden, können beruhigen. Viele Angehörige wüssten auch nicht, dass sie einen Sterbenden im Pflegheim rund um die Uhr begleiten dürften. So werde vieles besprochen, was sich manche Bewohner von sich aus nicht zu fragen trauten. Hierzu zählt auch die Beratung über die Möglichkeiten und Konsequenzen eines Therapieverzichts. Welche Folgen kann eine Wiederbelebungsmaßnahme mit sich bringen? Oder muss man wirklich noch brav alle verordneten Tabletten schlucken, kurz bevor man aus dem Leben geht?

Doch nicht nur für medizinische Fragen ist Zeit in der Beratung. Die Gespräche bieten Raum für wichtige Stationen der eigenen Lebensgeschichte, für Erinnerungen und „es ist Zeit zum Lachen und zum Weinen“, stellt Kristina Opl fest. Das könne emotional anstrengend sein. Doch das intensive Gespräch hat bislang allen Beteiligten gut getan. Die vier Fachkräfte lieben ihre Aufgabe und wachsen an ihr. Angehörige melden zurück, dass sie einiges nun auch für sich festlegen wollten. Und die Pflegeeinrichtungen werben gerne für ihr neues freiwilliges Zusatzangebot.

Die Möglichkeit dafür wurde übrigens durch ein neues Gesetz (aus dem Sozialgesetzbuch V) geschaffen, das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Seit 2018 können stationäre Pflegeeinrichtungen diese Beratung zu den Versorgungsmöglichkeiten in der letzten Lebensphase anbieten. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht; die Diakonie Hochfranken hat sich dafür entscheiden, weil es ihren Weg für eine qualifizierte Palliativkultur sinnvoll unterstützt.

Bildtext: Vier Gesprächsbegleiterinnen stehen in den Pflegeheimen der Diakonie Hochfranken und der Münchberger Diakonie für ein neues Beratungsangebot zur Verfügung: Konstantina Tali, Christine Schmidt, Kristina Opl und Constanze Knöchel (von links nach rechts).

Quelle: Diakonie Hochfranken

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