18. April 2021 / Naila informiert...

Weitere Verlängerung der Lockdown- Maßnahmen bis zum 09.05.2021

Stadt Naila informiert ...

Naila. Erneut ist ein weiterer deutlicher Anstieg der Infektionszahlen in ganz Bayern und auch besonders im Landkreis Hof festzustellen.
Aus diesem Grund wurde der bis zum18.04.2021 geltende Lockdown aktuell nochmals bis zum 09.05.2021 verlängert. Sollte die derzeit geplante Änderung des 
Bundesinfektionsschutzgesetzes früher in Kraft treten, werden die LockdownVorschriften der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung entsprechend 
angepasst.
Bitte suchen Sie das Rathaus nur dann persönlich auf, wenn es unbedingt nötig ist. 
Vereinbaren Sie Ihren Termin im Rathaus vorher mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern telefonisch oder schriftlich.
Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
unter folgenden Rufnummern:
Einwohnermeldeamt 6834 oder 6815
Standesamt 836, 6847 oder 6850
Sozialamt 6820, ab 14.00 Uhr
Ordnungsamt 6833 oder 6844
Vorzimmer 6831
Stadtkasse 6821
Steueramt 6823
Stadtkämmerei 6860 oder 6852 oder 6822
Tourist-Information 6829
Bauamt 6840, 6841, 6853, 6842 oder 6849
Bauhof 97911-0
Wasserwerk 97911-11
Die nachfolgenden bestehenden Regelungen gelten vorerst bis zum 09.05.2021 weiter:
Gemäß aktueller Rechtslage ist die Stadtbibliothek weiterhin unter Einhaltung des bestehenden Hygienekonzeptes zu den bestehenden Öffnungszeiten geöffnet.
Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzregelungen sind voraussichtlich bis 09.05.2021 weiterhin geschlossen:

  • der städtische Jugendtreff
  • das touristische Zentrum im Bahnhof Naila

Das städtische Stadion, die Frankenhalle, die Turnhalle Culmitz und die Grundschulturnhalle bleiben aufgrund der bestehenden hohen Inzidenzen weiterhin geschlossen. Nach den aktuell geltenden Infektionsschutz-Regelungen hält die offene Ganztagesschule an der Grundschule Naila weiterhin eine Notbetreuung aufrecht.
Es wird klargestellt, dass Schulkinder an Angeboten der OGTS-Notbetreuung nur dann teilnehmen dürfen, wenn sie sich den entsprechenden Testungen in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 unterziehen. Es wird weiterhin klargestellt, dass sich die Notbetreuung nur auf Schulinder beschränken kann, deren 
Erziehungsberechtigte in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind. Dies gilt vorbehaltlich weiterer Entscheidungen/Allgemeinverfügungen der Schul- bzw. 
Infektionsschutzbehörden vorerst bis 02.05.2021.
Die aktuelle Corona-Lage erfordert es, dass die o. g. Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung und zur Funktionstüchtigkeit der Stadtverwaltung (flexible Präsenz bzw. Wechselschicht) voraussichtlich bis 09.05.2021 aufgrund der wieder ansteigenden Inzidenzen leider aufrechterhalten werden müssen.
Die vorgenannten Infektionsschutz-Maßnahmen gelten vorbehaltlich der derzeit geplanten Änderungen des Bundesinfektionsschutz-Gesetzes.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte bleiben Sie gesund!

Quelle: Stadt Naila

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