22. Juli 2019 / Allgemeines

Hofer Straße in Rehau - Schutzstreifen für Radfahrer

Ganz wichtig: Das Parken ist auf Schutzstreifen generell verboten.

Rehau - In der Hofer Straße wurde nach der umfangreichen Sanierungsmaßnahme im letzten Jahr nun in diesem Jahr ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert.
Es handelt sich bei dem neu markierten Schutzstreifen in der Hofer Straße weder um einen Radweg noch um einen Sonderweg. Vielmehr wird dieser Schutzstreifen auch „Angebotsstreifen“ oder sogar „Suggestivstreifen“ bezeichnet. Diesen gibt es in den Anlagen zur Straßenverkehrsordnung bereits seit dem Jahr 1977. In der Region ist er aber vielen vermutlich zum ersten Mal in Fattigau zwischen Schwarzenbach und Oberkotzau aufgefallen, wo er Teil einer Studie ist.

Wenn ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert ist, wie es jetzt in der Hofer Straße erfolgte, dann dürfen andere Kraftfahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren. Dabei ist allerdings eine Gefährdung von Radfahrern auszuschließen. Die Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, selbst aber keine Fahrstreifen, deshalb gilt für Kraftfahrzeuge auf ihnen auch nicht das Rechtsfahrgebot. Die Schutzstreifen sind aber auch nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, da die Leitlinie bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden darf.

Vereinfacht ausgedrückt, gilt für Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen, dass der Schutzstreifen befahren werden kann, wenn es der Verkehr erforderlich macht, zum Beispiel, wenn ein breiteres Fahrzeug entgegenkommt. Sollte aber vor einem gerade ein Radfahrer den Schutzstreifen befahren, ist auf ihn Rücksicht zu nehmen und eventuell sogar dahinter zu bleiben. Radfahrer müssen aber den Schutzstreifen nutzen und dürfen nicht links davon fahren, da für Radfahrer das Rechtsfahrgebot gilt.

Ganz wichtig: Das Parken ist auf Schutzstreifen generell verboten. Außerdem sollte jeder Autofahrer beim Überholen von Radfahrern wissen, dass er einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten hat. Das gilt auch beim Schutzstreifen! Es genügt also nicht, sich an die gestrichelte Linie des Schutzstreifens zu halten.

Quelle: Stadt Rehau

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