5. Juli 2022 / Polizeimeldungen

Gewalt gegen Polizeibeamte

Polizei informiert ...

Oberfranken. Entwicklung der Fallzahlen
Jahrelang stiegen die Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Dieser Trend konnte im Jahr 2021 in Oberfranken mit einem Rückgang um mehr als 20 Prozent endlich gestoppt werden. Waren es 2020 noch 802 eingeleitete Strafverfahren, lag deren Zahl im vergangenen Jahr nur noch bei 624.

Der Hotspot in diesem Deliktsbereich liegt nach wie vor im öffentlichen Raum, obgleich der Anteil privater Örtlichkeiten coronabedingt einen neuen Höchststand erreicht hat. In mehr als einem Drittel der Fälle, bei denen es im letzten Jahr zu Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kam, stand eine freiheitsentziehende Maßnahme im Raum.

Vor allem Menschen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, haben oft eine niedrigere Hemmschwelle bis zur Gewaltanwendung. Mehr als 60 Prozent der erfassten Straftaten gegen die Polizei gehen auf diesen Personenkreis zurück.

Professioneller Umgang mit Gewalt
Deeskalation durch professionelles Auftreten

Wie so oft entscheidet bereits der erste Eindruck über den weiteren Verlauf einer Interaktion. Die oberfränkische Polizei legt dabei großen Wert auf ein bürgernahes, aber auch konsequentes Auftreten unserer Kolleginnen und Kollegen. Eine vorurteilsfreie und neutrale Herangehensweise ist dabei von ausschlaggebender Bedeutung; dazu gehört natürlich eine situativ angepasste Gesprächsführung. Nur wer sich auf sein Gegenüber und die jeweilige Situation einstellen kann, wird diese auch im Interesse aller lösen können. Ein professionelles Auftreten legt den Grundstein für jede Konfliktvermeidung, damit gewalttätige Reaktionen nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen.

Deeskalation durch Kommunikation
Die Polizei wird häufig erst dann gerufen, wenn die Stimmungslage bereits aufgeheizt ist oder gar zu kippen droht. In dieser Ausnahmesituation ist im ersten Kontakt insbesondere die Kommunikation von großer Bedeutung. Viele kritische Momente können durch ein transparentes und besonnenes Auftreten der Beamtinnen und Beamten bereits vor ihrer Entstehung verhindert werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden gerade für solche Situationen geschult und vorbereitet. Die deeskalative Kommunikation stellt damit einen wichtigen Baustein in der täglichen Polizeiarbeit dar.

Deeskalation durch gezielte Teamarbeit
Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jeder Konflikt verbal gelöst werden kann. Sollten Gespräche trotz aller Bemühungen nicht zum Erfolg führen, sind weitergehende Maßnahmen angezeigt. Eine umfangreiche Ausbildung, regelmäßige Einsatztrainings und die Gewissheit, sich jederzeit auf seine Kolleginnen und Kollegen verlassen zu können, sind die Basis für eine konsequente und nötigenfalls durchsetzungsstarke Polizeiarbeit.

Gerade im ländlichen Raum sorgt die hervorragende dienststellenübergreifende Zusammenarbeit dafür, dass wir bei entsprechenden Einsätzen direkt mit mehreren Streifen vor Ort sein können. Oftmals erzielt schon die hohe Präsenz allein eine deeskalierende Wirkung. Sollte die zwangsweise Durchsetzung einer Maßnahme dennoch unumgänglich sein, verfügen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten über zusätzliche Handlungsalternativen. 

Deeskalation durch Technik
In den vergangenen Jahren nahm die Bedeutung technischer Hilfsmittel für die Polizei stetig zu. Die Einführung der Body-Cam im Jahr 2019 darf aufgrund der bisherigen Erfahrungen als Meilenstein der Präventionsarbeit bezeichnet werden. Die Kolleginnen und Kollegen berichten wiederholt von Einsatzsituationen, bei denen eine mögliche Eskalation durch das Einschalten der Body-Cam verhindert werden konnte. Oft war bereits die aktive Ankündigung der Aufzeichnung ausreichend, um das polizeiliche Gegenüber aus einer aggressiven Grundhaltung zurück auf die Gesprächsebene zu bringen. 

Getreu dem Motto „Bilder sagen mehr als tausend Worte“, waren die Aufzeichnungen der Body-Cam häufig auch für sich anschließende Strafverfahren von großer Wichtigkeit.

Mit dem Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) steht den oberfränkischen Polizistinnen und Polizisten seit dem letzten Jahr ein weiteres gewinnbringendes Einsatzmittel zu Verfügung. Bei der Anwendung des DEIG, besser bekannt als Taser, werden in geeigneten Fällen zwei Pfeilelektroden abgegeben. Im Erfolgsfall wird das Gegenüber für wenige Sekunden handlungsunfähig und kann durch die Kolleginnen und Kollegen unter Kontrolle gebracht werden. Erste Erfahrungen im Echteinsatz bestätigen, dass hier bereits die Androhung in Form eines Warnlichtbogens eine hohe Abschreckungswirkung erzielt. Das DEIG stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Wahrung der eigenen Sicherheit, aber insbesondere eine zusätzliche Alternative vor dem Einsatz der Schusswaffe dar. 

Konsequente Verfolgung von Straftaten
Selbst die beste Ausbildung und Ausrüstung vermögen die Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht gänzlich zu verhindern. Oberfrankenweit mehr als 600 Fälle, davon etwa 200 tätliche Angriffe, sind gewiss kein Grund den Status quo zu verwalten.

Die Verfolgung von Straftaten (unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) ist in diesem Kontext von besonderer Bedeutung. Jeder aggressionsgeneigten Person muss bewusst sein, dass Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eine Straftat darstellt und mit empfindlichen Strafen geahndet wird.  

Fallbeispiel aus der Praxis - Randalierer zeigt sich uneinsichtig
Exemplarisch für das Thema Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Oberfranken darf an dieser Stelle ein ganz alltäglicher Einsatz vom 17. Juli 2021 im Landkreis Forchheim und die daraus entstandenen Folgen skizziert werden. Ein damals 30-jähriger Mann randalierte im heimischen Anwesen, warf Sachen durch die Wohnung und schlug auf seine Eltern ein. Beim Eintreffen mehrerer Streifenwagen war der junge Mann nach wie vor kaum zu beruhigen und reagierte nicht auf die Ansprache der Polizei. Um die Eltern vor ihrem eigenen Sohn zu schützen, der unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand, erfolgte die Fesselung des 30-Jährigen. Dabei wehrte er sich nach Leibeskräften, schlug um sich und spuckte in Richtung der Polizistinnen und Polizisten. Diesen gelang es gemeinsam sehr schnell den Mann zu fixieren und weitere körperliche Übergriffe zu verhindern. Selbst in dieser Situation gab der Sohn nach wie vor verbale Drohungen von sich. Aufgrund der Gefahr für seine Mitmenschen erfolgte letztlich eine Einweisung in ein Bezirkskrankenhaus.

Im Rahmen der Ausbildung werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für solche Situationen vorbereitet. Dies erleichtert die Arbeit im Team ungemein und sorgte dafür, dass bei diesem Einsatz kein Polizist verletzt wurde. Der vorher angekündigte Einsatz der Body-Cam konnte das aggressive Verhalten des Mannes leider nicht unterbinden, die gefertigten Aufzeichnungen waren zur Veranschaulichung des Vorfalls im Strafverfahren dennoch von großer Bedeutung. 

Der 30-Jährige erhielt aufgrund des hier vorgestellten Verhaltens eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen, was sechs Monatsgehältern entspricht. Bei Fällen des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sieht das Strafgesetzbuch sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor.

 

Die sinkende Zahl an Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Jahr 2021 in Oberfranken ist sicherlich auch das Ergebnis der intensiven präventiven wie repressiven Bemühungen der vergangenen Jahre. Darauf gilt es nun aufzubauen und den eingeschlagenen Weg weiter und mit der nötigen Konsequenz fortzusetzen.

Quelle: Polizeipräsidium Oberfranken

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