6. Januar 2021 / Landratsamt Hof informiert...

Verlängerung des Lockdowns und weitere Maßnahmen

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben heute im Rahmen einer Videokonferenz weitere Corona-Maßnahmen beschlossen.
Demnach gilt bis Ende Januar unter anderem Folgendes:

  1. Lockdown verlängert:
    Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern.
  2. Privates Zusammenkünfte:
    Private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  3. Home-Office:
    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  4. Einschränkung des Bewegungsradius:
    In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  5. Pflegeeinrichtungen:
    Das Personal von Alten- und Pflegeeinrichtungen muss sich mehrmals pro Woche mittels Schnelltest auf das Virus hin testen lassen.
  6. Schulen und Kitas:
    Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. (Eltern bekommen pro Elternteil zusätzlich 10 freie Kinderbetreuungstage)
  7. Einreise aus Risikogebieten:
    Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.

Den Bund-Länder-Beschluss im Detail finden Sie hier: http://q.bayern.de/mpk-5-januar

Quelle: Landratsamt Hof

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