17. Dezember 2021 / Landratsamt Hof informiert...

Start der Kinderimpfungen im Hofer Land

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. In Absprache mit den niedergelassenen Kinderärzten und zur Unterstützung der Kinder- und Hausarztpraxen in Stadt und Landkreis Hof bietet das Impfzentrum Hofer Land ab nächster Woche Termine für Impfungen von Kindern ab fünf Jahren an. Es können sowohl Kinder mit Vorerkrankungen und/oder Kontakt zu Risikopersonen (Gemäß Stiko-Empfehlung) als auch Kinder außerhalb dieser Indikationen auf Wunsch der Eltern geimpft werden.

Die Impfungen finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung über die Impfhotline 09281/57-777 (Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) statt. Bereits vereinbarte Termine in Kinder- oder Hausarztpraxen bitten wir einzuhalten. 

Geimpft wird der Kinderimpfstoff von BioNTech. Die Auffrischimpfung sollte nach 3-4 Wochen erfolgen.
Für die Impftermine selbst wird ausreichend Zeit für die Aufklärung eingeplant. Bei speziellen Fragestellungen bitten wir Sie, sich an Ihre Kinderarztpraxen zu wenden.

An folgenden Tagen sind bisher Kinderimpfungen geplant:

Mittwoch, 22.12.2021, von 13:00 bis 17:00 Uhr, Freiheitshalle Hof
Dienstag, 28.12.2021, von 14:15 Uhr bis 17:30 Uhr, Freiheitshalle Hof
Donnerstag, 30.12.2021, von 14:15 Uhr bis 17:30 Uhr, Freiheitshalle Hof
Mittwoch, 05.01.2022, von 15:00 Uhr bis 17:45 Uhr, Impfzentrum Helmbrechts
Dienstag, 11.01.2021, von 14:15 Uhr bis 17:30 Uhr, Freiheitshalle Hof
Mittwoch, 12.01.2022, von 15:00 Uhr bis 17:45 Uhr, Impfzentrum Helmbrechts
Dienstag, 18.01.2021, von 14:15 Uhr bis 17:30 Uhr, Freiheitshalle Hof
Mittwoch, 19.01.2022, von 15:00 Uhr bis 17:45 Uhr, Impfzentrum Helmbrechts
Mittwoch, 26.01.2022. von 15:00 Uhr bis 17:45 Uhr, Impfzentrum Helmbrechts

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder ab fünf Jahren sowie in Ausnahmefällen an deren Erziehungsberechtigte, sofern diese eine Erstimpfung wünschen. Zu den genannten Zeiten finden ansonsten keine weiteren Impfungen statt.

Bitte beachten Sie, dass getrenntlebende Eltern per Unterschrift vor Ort versichern müssen, dass beide sorgeberechtigte Elternteile die Impfung des Kindes wünschen.

Für die Impfung mitzubringen sind ein Impfbuch sowie – falls vorhanden – ein Ausweis des Kindes. Alternativ können sich die Eltern des Kindes ausweisen.
Darüber hinaus ist es hilfreich, den Aufklärungsbogen für mRNA-Impfstoffe ausgefüllt mitzubringen. Diesen finden Sie auf der Seite des Impfzentrums Hofer Land unter www.impfung-hoferland.de/downloads-mrna-impfstoff/

Weitere Impftermine für Kinder werden unter www.impfung-hoferland.de/impfaktionen bekannt gegeben. Selbstverständlich besteht immer auch die Möglichkeit, sich bei den niedergelassenen Kinder- und Hausärzten nach freien Impfterminen zu erkundigen. 

Quelle: Landratsamt Hof

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