2. Dezember 2020 / Hof informiert...

Neue Infektionsschutzmaßnahmen

Stadt Hof informiert ...

Hof. Aufgrund der neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 01.12.2020 in Kraft getreten ist, hat die Stadt Hof eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis zum 20. Dezember 2020 gilt, müssen Musikschulen geschlossen werden, an Fahrschulen darf Präsenzunterricht nicht mehr stattfinden. Fahrstunden sind aktuell ebenfalls nicht erlaubt. Sowohl das Jugendzentrum Q als auch die Stadtbücherei haben seit heute geschlossen.
Oberbürgermeisterin Eva Döhla appelliert an die Betreiber der Alten- und Pflegeheime, Besucher nur mit FFP2-Maske einzulassen oder alternativ einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Sollten in den Einrichtungen nicht ausreichend Masken vorhanden sein, werden diese von der Stadt zur Verfügung gestellt.

Auf dem Wochenmarkt dürfen ab sofort nur noch Lebensmittel verkauft werden. 

An allen Schulen ab Klasse 8, mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (Bonhoefferschule und Schule am Lindenbühl) ist durch Wechselunterricht sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Allgemeinverfügung der Stadt Hof
Darüber hinaus hat die Stadt Hof eine neue, von der Oberbürgermeisterin Eva Döhla unterzeichnete Allgemeinverfügung erlassen. Auf allen Straßen und Plätzen, auf denen bereits das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben war, gilt ab dem 3. Dezember 2020 ein ganztägiges Alkoholverbot. 

Außerdem wird die Stadtverwaltung den Sieben-Tage-Inzidenzwert für Hof täglich auf www.hof.de veröffentlichen.

Quelle: Stadt Hof

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