29. März 2024 / Hof informiert...

Haupt- und Finanzausschuss diskutiert temporäre Anhebung...

... des Gewerbesteuersatzes zur Finanzkonsolidierung

Hof. Die Stadt Hof steht vor der Herausforderung, im Haushaltsplan 2024 die sogenannte Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zu erreichen. Das ist die Summe der ordentlichen Tilgung bestehender Kredite. Hierzu besteht noch eine Lücke in Höhe von 1.279.020 € an Einnahmen. „Die Mindestzuführung ist ein entscheidendes Kriterium bei der Frage, ob unser Haushalt von der Regierung genehmigt und die dauerhafte Leistungsfähigkeit bescheinigt werden kann“, sagt Kämmerer Peter Fischer. Eine Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer stellt hierbei ein mögliches Mittel dar. Daher befasste sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit einer möglichen Gewerbesteuererhöhung. 

Die Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat haben am 19. Dezember 2023 im Gespräch vor Ort betont, dass die Stadt Hof ihren Konsolidierungswillen nachhaltig deutlich machen muss. Dies wurde in der letzten Woche per Mail nochmals bestätigt. Neben Ausgabeeinsparungen wurde in diesem Schreiben auch auf die Möglichkeit verwiesen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer und damit die Einnahmen der Stadt zu erhöhen.  

Von einer Erhöhung der Grundsteuer von derzeit 410 Punkten wird dabei abgesehen werden. Schließlich unterliegt diese ab dem Jahr 2025 ohnehin einer großen Reform. Stattdessen hat die Kämmerei dem Haupt- und Finanzausschuss drei verschiedene Varianten der Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer vorgeschlagen: eine Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 400 % um 15, 10 oder 5 Prozentpunkte für die Dauer von drei Jahren. Nach den drei Jahren 2024, 2025 und 2026 soll der Hebesatz im Jahr 2027 wieder bei 400 % liegen. Mit diesem Vorschlag könnten jährlich bis Ende 2026 entweder 1.200.000 €, 800.000 € oder 400.000 € an Mehreinnahmen erzielt und damit der Konsolidierungswille nachgewiesen werden. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat beraten, aber es ist keine einheitliche Empfehlung zustande gekommen. Bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. April 2024 können die Fraktionen Fragen an die Stadtkämmerei senden, damit mögliche Unklarheiten beseitigt werden können. Anschließend muss der Stadtrat am 15. April 2024 eine Entscheidung treffen, ob die Hebesatzsatzung angepasst wird oder nicht. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die folgende Beschlussfassung über den Haushalt der Stadt Hof 2024. 

Argumente dafür und dagegen 

Nach den oben benannten Aussagen des Ministeriums hatte die Kämmerei zuerst intern eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 420 Prozentpunkte rückwirkend zum 1. Januar 2024 vorgeschlagen. „Diese Maßnahme könnte jährliche Mehreinnahmen von 1,6 Millionen Euro generieren. Jedoch sind in der Stadtverwaltung Befürworter wie auch Gegner dieser Erhöhung mit jeweils nachvollziehbaren Argumenten vertreten“, so Peter Fischer. 

Gegen eine Erhöhung spricht, dass die Stadt Hof zur Verbesserung der finanziellen Situation versuchen muss, bestehende Wirtschaftsbetriebe zu halten und neue Betriebe anzusiedeln. Ein höherer Gewerbesteuersatz wäre dabei eher nachteilig, da bereits der jetzige Hebesatz mit 400 % den Hebesatz bei vergleichbaren kreisfreien Städten in Bayern übersteigt. Gerade in der aktuellen Situation könnte eine Mehrbelastung der Wirtschaft ein negatives Signal für den Standort Hof sein. 

Für die Erhöhung spricht die Tatsache, dass mit der Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 400 % auf 420 % die geforderte Mindestzuführung im Jahr 2024 ohne weitere Streichungen von Ausgabeansätzen sogar übertroffen würde. Zudem könnten natürliche Personen und Personengesellschaften, z.B. GmbH und Co. KG, diese Erhöhung steuerlich anrechnen lassen, wodurch für sie insgesamt keine Mehrbelastung entstehen würde. Auch Freiberufler sind nicht betroffen, denn sie zahlen keine Gewerbesteuer. Lediglich Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, wären von der Erhöhung des Hebesatzes tatsächlich betroffen. Für sie bedeutet z.B. eine Hebesatzerhöhung um 10 Prozentpunkte eine tatsächliche Steuermehrzahlung von 2,5 %. 

Die bisher beschlossenen Gebührenerhöhungen bei der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2024 betreffen zudem vorrangig Einzelpersonen, z.B. die Erhöhung der Parkgebühren nach längerer Zeit stabiler Preise. Mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes würden auch Betriebe und insbesondere Kapitalgesellschaften an den immensen Kosten der Infrastruktur in der Stadt Hof beteiligt werden. Besteuert wird außerdem nicht der Umsatz, sondern der Gewinn eines gewerblichen Betriebs. Somit wird nur der Gewinn und damit die Eigenkapitalrendite „geschmälert“. Keinesfalls wird dadurch die Gefahr einer kurzfristigen Insolvenz hervorgerufen. Eine Beschränkung des Zeitraumes auf drei Jahre soll den Unternehmen zudem Planungssicherheit gewähren. Einerseits sollen sich die ansässigen Unternehmen darauf verlassen können, dass es für sie dann auch wieder günstiger wird. Andererseits sollen neue Unternehmen dadurch auch nicht von einer möglichen Ansiedlung abgehalten werden. 

„Die Entscheidung über eine zeitweise Erhöhung der Gewerbesteuer ist für den Stadtrat äußerst schwierig. Wir haben uns im Vorfeld intensiv mit verschiedenen Optionen auseinandergesetzt und diese sorgfältig abgewogen. Das Ansinnen des Finanzministeriums, hier ein Zeichen zu setzen, müssen wir als Stadt selbstverständlich ernst nehmen. Allerdings zeigt sich in der Abwägung ein Für und Wider. Klar ist, dass wir uns ein Stück weit bewegen müssen, was keiner leichtfertig tut. Mein Auftrag ist ganz klar, einen Interessensausgleich zu schaffen und mit allen Kräften einen ausgewogenen Kompromiss zu erarbeiten“, so Oberbürgermeisterin Eva Döhla. 

Peter Fischer ergänzt: „Die finanzielle Situation der Stadt Hof ist im Jahr 2024 so angespannt, dass die Argumente für eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes die Gegenargumente klar überwiegen. Zudem besteht damit auch eine realistische Chance, den Konsolidierungswillen der Stadt Hof gegenüber dem Finanzministerium deutlich zu belegen und 2024 wieder eine Stabilisierungshilfe in Höhe von mehreren Millionen zu erlangen. Dies würde sich für die Hofer Schulen und die Infrastruktur in Form von Brücken und Straßen erheblich positiv auswirken, sodass sowohl die Hoferinnen und Hofer als auch die Betriebe davon profitieren können.“

Quelle: Stadt Hof

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