24. Juli 2020 / Hof informiert...

Die Maskenpflicht ernst nehmen

Infektionsschutz in Hof

Hof - Nach neuesten Entwicklungen in der Region – insgesamt 17 neue Corona-Fälle in Rehau und eine Neuinfektion in Hof – appelliert Oberbürgermeisterin Eva Döhla an die Bürgerinnen und Bürger, die Maskenpflicht ernst zu nehmen. Zum Beispiel auch in der Gastronomie. 

Die Gastwirte selbst haben die Corona-Schutzkonzepte umgesetzt. Diesbezüglich hat das Ordnungsamt der Stadt generell wenig zu beanstanden. Jeder Gastronom habe ein individuelles Schutzkonzept entwickelt und halte die Hygieneregeln weitestgehend ein. Nur in einzelnen Fällen habe das Ordnungsamt das Konzept extra noch einmal in schriftlicher Form einfordern müssen, da dies in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, aber auch in einem zusätzlichen Rahmenkonzept für Gastronomie und Hotellerie vorgeschrieben ist. 

Auf seinen Kontrollgängen entgeht Sascha Plochberger, Sachbearbeiter Katastrophenschutz beim Ordnungsamt der Stadt Hof, nichts. Ist der Mindestabstand zwischen den Tischen und Stühlen zu knapp bemessen, weist der Fachmann die Hofer Gastronomen behutsam darauf hin, dass die Abstände zwischen Tischen, aber auch benachbarten Stühlen stimmen müssen. Mit Blick auf die Kontaktdatenermittlungsbögen, die jeder Gast ausfüllen muss, sagt Plochberger: „Uns geht es auch darum, dass der Datenschutz eingehalten wird.“

Verantwortung tragen

Doch Beobachtungen zeigen, dass der eine oder andere Gastwirt und auch so mancher Gast es mit der Maskenpflicht allzu locker nimmt. „Ich appelliere ausdrücklich an die Bürgerinnen und Bürger, eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla. „Damit zeigen Sie Verantwortung für sich und andere und tragen dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen.“

„Wenn Gäste sich nicht an die Corona-Regeln halten, muss der Gastwirt konsequent sein Hausrecht anwenden“, erklärt Sascha Plochberger. Helfen kann zunächst eine freundliche Ermahnung. Zeigt sich der Gast noch immer uneinsichtig, habe der Gastwirt das Recht, diesen vor die Tür zu bitten – notfalls mit Unterstützung der Polizei und des Ordnungsamtes. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes beraten Gastwirte zwar gerne, als „Bodyguards“ können sie aber nicht zur Verfügung stehen.

Hohe Bußgelder möglich

Obwohl die Gastronomen sich bemühen, gibt es unter ihnen schwarze Schafe. „Wer sich nicht an die Corona-Auflagen hält und mal ein Auge zudrückt, hat ein Bußgeldverfahren zu erwarten“, sagt Sascha Plochberger. 5000,00 Euro beträgt dabei die Mindestsumme. In diesem Zusammenhang weist der Mitarbeiter des Ordnungsamtes darauf hin, dass derzeit im Stadtgebiet Personen unterwegs sind, die bei möglichen und teilweise forcierten Verstößen die sofortige Zahlung von Bußgeldern vor Ort einfordern. „Diese oft augenscheinlich uniformierten Personen handeln vermutlich in betrügerischer Absicht“, weiß Plochberger. „Mitarbeiter des Ordnungsamtes geben sich grundsätzlich zu erkennen und weisen sich aus.“

Für Bürgerinnen und Bürger, die Corona-bezogene Fragen haben und zum Beispiel wissen möchten, in welcher Situation welche Regeln gelten, hat die Stadt Hof eine eigene E-Mail-Hotline eingerichtet: hotline-corona@stadt-hof.de

Quelle: Stadt Hof

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