28. August 2018 / Allgemeines

Einmündung Blücherstraße/Ossecker Straße in Hof wird zur abknickenden Vorfahrt

Änderung der Vorfahrtsregelung

Einmündung Blücherstraße/Ossecker Straße in Hof wird zur abknickenden Vorfahrt

 

Der Einmündungsbereich Blücherstraße/Ossecker Straße am so genannten Gothaer-Hochhaus wird mit Wirkung zum 04.09.2018 zu einer abknickenden Vorfahrt. Die bislang bestehende Rechts-vor-Links-Regelung hat unter den Verkehrsteilnehmern immer wieder zu Verwirrung und in der Folge auch zu Unfällen geführt. Die Regelung dient daher dazu die Sicherheit des Verkehres an der dortigen Kreuzung zu erhöhen. Künftig haben die Fahrzeuge auf der Ossecker Straße aus Richtung Q-Bogen kommend beim Einbiegen in die Blücherstraße in Richtung Schulzentrum Vorfahrt, für die Gegenrichtung der Ossecker Straße besteht Wartepflicht. Mit Beginn der neuen Vorfahrtsregelung werden zusätzliche Hinweisschilder für die Verkehrsteilnehmer angebracht, die auf die veränderte Situation aufmerksam machen.

Quelle: Stadt Hof

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