13. Januar 2021 / Bauen und Renovieren im Hofer Land

Neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ startet ab Januar

Landratsamt Hof informiert...

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG-Förderung) wurde modernisiert, um die Förderlandschaft zu vereinfachen. Nun gehen diverse Förderangebote des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in ein gemeinsames Programm über, das Anreize für Investitionen in bessere Energieeffizienz und in erneuerbare Energien  schaffen soll. Ziel ist, dass Bauherren und Sanierer einfacher finanzielle Unterstützung erhalten und dadurch mehr in den Klimaschutz investieren.   

Beantragt werden können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl Zuschussförderung als auch Kredite – und das sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Dabei wird in drei Teilprogramme je nach Gebäudeart und Umfang der Sanierungsmaßnahmen unterschieden: Vollsanierung bzw. Neubau von Wohngebäuden, Vollsanierung bzw. Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Im Januar 2021 startet die neue Förderung zunächst mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand durch das BAFA. Die beiden Programme für Vollsanierung bzw. Neubau von Wohngebäuden bzw. Nichtwohngebäuden folgen dann im Sommer 2021.

Maßnahmen, für die die Bundesförderung beantragt werden kann, sind zum Beispiel Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fenstertausch), Anlagentechnik (z.B. Einbau raumlufttechnischer Anlagen), erneuerbare Energien für Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen), Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich) sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung.

Zusätzlich sind auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten sowie notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z.B. Demontage und Entsorgung der Altanlage) förderfähig.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional. 

Details zum Förderprogramm sind hier zu finden: 
BMWi - Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Folgende Ansprechpartner zum Programm stehen beim Landkreis Hof zur Verfügung:

Bertram Dannhäuser (09281/57-524; Bertram.Dannhaeuser@Landkreis-Hof.de) und

Tanja Kämpfer-Hagen (09281/57-523; Tanja.Kaempfer-Hagen@Landkreis-Hof.de)

Quelle: Landkreis Hof

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