18. März 2020 / Allgemeines

Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter - auch wenn die Türen geschlossen sind

So sind Agentur für Arbeit und Jobcenter weiter für ihre Kundinnen und Kunden da

Hof - Die Jobcenter und Arbeitsagenturen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.

Um dies zu gewährleisten, die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab 18.03.2020 keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.

So sind Agentur für Arbeit und Jobcenter weiter für ihre Kundinnen und Kunden da:

Kontakt zur Arbeitsagentur: 

Bitte nutzen Sie vorrangig, z.B. für die Beantragung von Leistungen, unser Online-Angebot auf www.arbeitsagentur.de  oder den Postweg. 

Anstelle des persönlichen Zugangs wurde in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr eine lokale Rufnummer eingerichtet: 0921 887 100. 

Unabhängig davon kann von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die bekannte Service-Telefonnummer  0800 4 5555 00 genutzt werden

Kontakt zum Jobcenter Hof Stadt:

Bitte nutzen Sie den Online-Service über  www.jobcenter-hof-stadt.de den Postweg oder den Einwurf in den  Hausbriefkasten.

Anstelle des persönlichen Zugangs nutzen Sie bitte die Rufnummer  09281/785-950.

Notfall-Hotline für dringende Fälle:  09281/785-900

Kontakt zum Jobcenter Hof Land:

Der schnellste Weg zur Übermittlung Ihrer Post ist die Online-Übermittlung über die Website: www.jobcenter.digital

Anstelle des persönlichen Zugangs können Sie uns über die lokalen Rufnummern in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr erreichen: 

09281 7396 805 (Arbeitsvermittlung Hof)
09281 7396 833 (Arbeitsvermittlung der Geschäftsstelle Münchberg)
09281 7396 806 (Leistungsgewährung) 

Nutzen Sie gerne auch den Weg über unsere Homepage www.jobcenter-hof-land.de oder schreiben Sie uns eine E-Mail an jobcenter-hof-land@jobcenter-ge.de 

Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:

- Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.

- Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
- Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
- Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.

Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II:

Den Antrag auf Arbeitslosengeld I können Sie online stellen.
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld

Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2

Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter http://www.jobcenter-digital.de erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden.

Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Arbeitgeber finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

Arbeitgeber erreichen den gemeinsamen Arbeitgeber-Service wie bisher unter 0800 4 5555 20.

Quelle: Agentur für Arbeit und Jobcenter

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