4. Mai 2018 / Allgemeines

Alkoholverbot am Untreusee an Himmelfahrt/Vatertag

Bei nicht Beachtung drohen Bußgelder

Alkoholverbot am Untreusee an Himmelfahrt/Vatertag

Hof - Wie in den vergangenen Jahren gilt an Christi Himmelfahrt/Vatertag (10.Mai 2018) striktes Alkoholverbot am gesamten Untreusee. Auch das Mitführen alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind lediglich die so genannten mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis erfassten Flächen – sprich der Minigolfplatz, das Hotel am Untreusee sowie Grüners Sommergaststätte. Diese Allgemeinverfügung wird vor Ort durch Polizei, städtische Bedienstete sowie durch die Stadt Hof ermächtigte Personen, die sich auf Verlangen ausweisen müssen, umgesetzt. Sollte sich nicht an das Alkoholverbot gehalten werden, wird ein Bußgeld fällig.

Quelle: Stadt Hof

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