21. Mai 2023 / Landratsamt Hof informiert...

Statements des Hofer Landrats Dr. Oliver Bär und des Regnitzlosauer Bürgermeisters Jürgen Schnabel

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. ...zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Oberprex-Immobilie vom 17.05.2023

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.05.2023 die eingelegte Revision des Freistaats Bayern in Bezug auf die Beschlagnahme und Einziehung eines Hauses im Regnitzlosauer Ortsteil Oberprex zurückgewiesen.

Der Freistaat Bayern hatte im Jahr 2014 mehrere Maßnahmen getroffen, u.a. das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd". 

Über einen Punkt, nämlich die darüber hinausgehende Beschlagnahme und Einziehung des Eigentums wurde jetzt nochmals in mehreren Verfahren verhandelt. Zuletzt am 17.05.2023 beim Bundesverwaltungsgericht. Bezüglich dieser eigentums- und besitzrechtlichen Fragestellung ist nun die abschließende Entscheidung des Gerichts gefallen.

Dazu Landrat Dr. Oliver Bär:

„Die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts ist zu respektieren. Ich bin gleichwohl dankbar, dass der Freistaat Bayern mit seinen Entscheidungen - auch dem Verbot des FNS, welches Bestand hat - im Jahr 2014 ein starkes Signal des Rechtsstaates gesetzt hat: Der Freistaat wird bei erkennbaren extremistischen und demokratiefeindlichen Umtrieben nicht tatenlos zusehen.“

Der Regnitzlosauer Bürgermeister Jürgen Schnabel ergänzt:

„Ich hätte mir für unsere Gemeinde und für unsere Gesellschaft ein anderes Urteil gewünscht. Für die rechtsextreme Gruppierung „Der Dritte Weg“ ist in unserer Gemeinde kein Platz. Wir werden von Seite der Verwaltung genau darauf achten, durch wen und für welche Zwecke das Gebäude künftig genutzt werden wird. Hierfür stehen wir in ständigem Austausch mit Behörden und der Polizei. Vor allem den direkten Anwohnern im Ortsteil Oberprex sichere ich meine volle Unterstützung zu.“

Rückblick:

Das Haus im Regnitzlosauer Ortsteil Oberprex wurde mehrere Jahre von der rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" genutzt. 2014 hatte der Freistaat Bayern die rechtsextreme Gruppierung verboten und in diesem Zusammenhang auch das Haus beschlagnahmt. Es gehörte der Mutter von Tony Gentsch, der damals eine führende Position im rechtsextremen "Freien Netz Süd" eingenommen hatte und jetzt bei der rechtsextremistischen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ aktiv ist.

Die Eigentümerin klagte gegen die Beschlagnahmung. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth wies die Klage zunächst ab, im Sommer 2020 bekam die Eigentümerin vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München allerdings Recht.

Da der Freistaat Bayern dieses Urteil nicht akzeptiert hat, wurde der Fall nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

Quelle: Landkreis Hof

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