10. Juni 2024 / Hof informiert...

Aktueller Mietspiegel der Stadt Hof seit 1.6.2024 öffentlich

Qualifizierter Mietspiegel 2024 ist online

Hof. Seit 1. Juni 2024 gilt der neue qualifizierte Mietspiegel der Stadt Hof. Sie können ihn als Mietspiegelbroschüre hier einsehen und herunterladen: https://kurzlinks.de/HoferMietspiegel2024
Ein Online-Mietenrechner mit interaktiver Berechnungsmöglichkeit soll zeitnah veröffentlicht werden.

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Stadt Hof wurde gemeinsam mit Interessenvertretern der Vermieter und Mieter, hier Haus & Grund Hof e. V., Baugenossenschaft Hof eG und Mieterverein Hof und Umgebung e. V. erstellt. Mit der Datenanalyse und Auswertung war das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg beauftragt. 

Ein qualifizierter Mietspiegel bietet eine solide Basis für faire Mietpreise und konfliktfreie Mietverhältnisse. Er hilft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen, indem er die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen dokumentiert. Dies ermöglicht einen Ausgleich zwischen Mietparteien und trägt zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien bei. So dient er Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungsverlangen - zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete - und dient Mietern für die Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten. Außerdem schafft der qualifizierte Mietspiegel einen wichtigen Vergleichswert für die kommende Mietspiegelerhebung in vier Jahren.

Im Ergebnis der Auswertung zum Stichtag 01.01.2024 lag das Mietniveau in Hof bei durchschnittlich 5,71 Euro pro Quadratmeter. Dieses Mietniveau bezieht sich auf die durchschnittliche Nettokaltmiete der gesammelten Datensätze. 

Die Datenerhebung zur Erhebung des qualifizierten Mietspiegels erfolgte in Form einer postalischen Mieter- und Vermieterbefragung. Mit einer sehr zufriedenstellenden Rücklaufquote von 81,3 % bei der Mieterbefragung und 78,9 % bei der Vermieterbefragung, gingen insgesamt 1.838 Datensätze in die Auswertung ein, womit eine ausreichende Datenbasis für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels vorliegt. Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist dabei die Basismiettabelle in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Die Konkretisierung des Mietpreises erfolgte mit Hilfe von Zu- und Abschlägen für Baujahr, Wohnlage, Wohnungstyp, Ausstattung, Sanitäranlagen und Modernisierungsmaßnahmen. 

Aufbauend auf den Daten des qualifizierten Mietspiegels wurden die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe) ermittelt. Die neuen Angemessenheitsgrenzen wurden am 27.05.2024 amtlich bekannt gemacht und sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Hof einsehbar.

Quelle: Stadt Hof

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