18. März 2024 / Hof informiert...

Haupt- und Finanzausschuss beschließt Anpassung der Entgeltordnung

Änderungen der Entgeltordnung für Schulräume, Sportanlagen und die städtische Kunsteislaufbahn „Am Eisteich“

Hof. Haupt- und Finanzausschuss beschließt Anpassung der Entgeltordnung für städtische Schulräume, Sportanlagen und die Kunsteislaufbahn „Am Eisteich“

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist eine Anpassung der Entgeltordnung für Schulräume, Turn- und Sporthallen sowie Freisportanlagen beschlossen worden. Auch bei den Eintrittspreisen der städtischen Kunsteislaufbahn „Am Eisteich“ sind Änderungen vorgenommen worden. 

In den Jahren 2012, 20218, 2019 und 2022 hat das Gremium bereits die Entgeltordnung überarbeitet. Angesichts der Preissteigerungen seit 2019 und im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung erhöhten sich die Nutzungsentgelte nun um etwa 17 %. Diese Anpassung tritt zum 01. September 2024 in Kraft. 

Zusätzlich wird ab dem 01. Januar 2025 das Nutzungsentgelt für sämtliche städtische Sportanlagen, einschließlich des Schulhallenbades, dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % unterworfen, gemäß des Umsatzsteuergesetzes zur Ausweitung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. 

Es ist zu beachten, dass die Steuerfreiheit für städtische Schulräume weiterhin besteht, während für Turn- und Sporthallen, Schulhallenbäder sowie Freisportanlagen ab dem 01. Januar 2025 die derzeit geltende Mehrwertsteuer auf die Kostensätze der Entgeltordnung aufgeschlagen wird. 

Mit den Kostensätzen der Entgelte sind die Aufwendungen für Heizung, Beleuchtung, Strom, Reinigung, Müllabfuhr und sonstige Nebenkosten grundsätzlich abgegolten. Ein eventueller Verbrauch von Materialien wird gesondert berechnet. 

Die geänderten Kosten entnehmen Sie den angehängten Dokumenten.

Foto: Stadt Hof
Quelle: Stadt Hof

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