7. August 2023 / Selbitz informiert...

Steuertermine am 15. August 2023

Selbitz informiert...

Selbitz. Zum 15. August 2023 sind zur Zahlung fällig:

Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2023

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die geschuldeten Beträge fristgerecht bei der Stadtkasse Selbitz einzuzahlen oder zu überweisen.

Bei Zahlungsverzug müssen Säumniszuschläge in Höhe von 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat sowie Mahngebühren berechnet werden. Es liegt daher im Interesse des Steuerpflichtigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

Barzahlern empfehlen wir, der Stadtkasse einen Abbuchungsauftrag von einem laufenden Konto zu erteilen.

Quelle: Stadt Selbitz

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