26. November 2021 / Neues aus dem Theater Hof

2G plus-Regelungen beim Besuch des Theaters Hof

Neues aus dem Theater Hof

Hof. Am 24. November 2021 ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten, in deren Folge das Theater Hof verpflichtet ist, alle Veranstaltungen unter 2G plus-Regeln durchzuführen. Zugang zu den Vorstellungen des Theaters Hof haben somit nur noch Besucherinnen und Besucher, die nachweislich geimpft oder genesen sind und zusätzlich neben ihrem Personalausweis einen negativen Schnelltest (24 h gültig) oder PCR-Test (48 h nach Testung gültig) vorweisen können. 

Als Serviceangebot bietet das Theater in Absprache mit dem Ordnungsamt zusätzlich die Möglichkeit, im Ausnahmefall und vereinzelt die Testpflicht des 2G plus durch mitgebrachte Selbsttests zu erfüllen: Bis zu fünf Haushaltsgemeinschaften können bei ihrer Ankunft in einem abgetrennten Bereich ihre fünfzehnminütigen Selbsttests unter „Aufsicht“ von Theaterpersonal durchführen und mit negativem Testergebnis dann den regulären Theaterabend beginnen. Das Angebot gilt ab dem 27.11.2012 und setzt die Ankunft bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn voraus. Der Zugang zum offen einsehbaren Selbsttestbereich erfolgt über die Notausgangstüren des Foyers im Bereich des Studios. Ein Zertifikat über das Schnelltestergebnis wird nicht erteilt.  

Die weiteren Regeln des aktuellen bayerischen Infektionsschutzrechts: Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten müssen weder geimpft noch genesen sein und gelten durch die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Während des gesamten Theaterbesuchs (ab Betreten des Theatergebäudes, im Foyer und am Sitzplatz) gilt Maskenpflicht. Alle Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren müssen FFP2-Masken tragen, für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren genügen medizinische Masken. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Masken tragen. Verkauft werden maximal 141 Plätze im Großen Haus und maximal 24 Plätze im Studio (25% der vorhandenen Plätze). Es gilt im Großen Haus und nun auch wieder im Studio das Abstandsgebot zwischen den Plätzen. Die bisherigen Hygienevorgaben während des Theaterbesuchs sind weiterhin gültig.

Zuschauerinnen und Zuschauer, die bereits Karten gekauft haben, aber die 2G plus-Voraussetzungen nicht erfüllen können bzw. wollen, bekommen den Kaufpreis ihrer Tickets gegen Rückgabe an der Theaterkasse erstattet. 

Zusammenfassend: Für das erwachsene Theaterpublikum ist der Zugang ausschließlich unter Vorlage einer gültigen Impf- oder Genesenenbescheinigung in Kombination mit einem aktuellen, negativen Coronatest bzw. im Ausnahmefall mittels eines mitgebrachten, vor Ort unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests und einem gültigen Personalausweis gestattet. Es besteht FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts im Theater. 

Quelle: Theater Hof

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