5. März 2023 / Naila informiert...

Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 mit 2028 Benennung von Personen für die Vorschlagsliste

Naila informiert ...

Naila. In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt.
Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet aus denen dann durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter im Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.
Aus der Stadt Naila sind für die Wahlperiode 2024 bis 2028 insgesamt 27 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen.
Sie haben die Möglichkeit sich selbst zu bewerben oder andere geeignete Personen für das Amt des
Schöffen vorzuschlagen.Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Naila (www.naila.de) oder unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen.
Sie können Ihre Vorschläge schriftlich oder per E-Mail (mail@naila.de) an uns richten oder persönlich bei der Stadt Naila, Marktplatz 12, 1. Stock- Zimmer 13, Herrn Gunther Leupold (Tel. 09282/68-32) abgeben.
Im Bewerbungsbogen sind persönliche Angaben, Aufenthalt in der Stadt, Beruf und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten zu machen.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch gern zur Verfügung.

Quelle: Stadt Naila

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