30. November 2025 / Naila informiert...

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit...

...von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Naila. Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der  Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der 

Stadt Naila – Einwohnermeldeamt- Zimmer 3
Marktplatz 12, 95119 Naila

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

vornehmen.

Terminvereinbarung unter folgenden Rufnummern 09282/6834 oder 09282/6815 ist erforderlich.

Quelle: Stadt Naila

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