Naila. Um einen sicheren und geordneten Winterdienst durchführen zu können, werden in folgenden Straßen vorübergehende Halteverbote eingerichtet:
- Schlehenweg, Froschgrün
entlang des Anwesens „Schlehenweg 11“ bis Griesbacher Weg - Pitschhausenweg, Froschgrün
zwischen Anwesen „Pitschhausenweg 2“ und „Pitschhausenweg 10“ - Hühlberg, Naila
entlang Anwesen „Hühlberg 7“ - Peunthgasse, Naila
entlang Anwesen „Anger 10“ - Sägleithe, Naila
zwischen Anwesen „Sägleithe 5“ und „Sägleithe 7“ - Elsternweg, Naila
Wendeplatz - Parkplatz am Bahnhof, Naila
Wendebereich - Nailaer Straße, Marlesreuth
entlang Brunnenanlage (Einmündung Hauptstraße) - Friedenseiche, Lippertsgrün
entlang Anwesen „Friedenseiche 4“
In den Straßen Am Hang und Leithenweg in Naila wird in den Wintermonaten das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
Die Anordnungen werden mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und gelten bei Schnee und Eisglätte während der Winterzeit.
Wir bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
Quelle: Stadt Naila







