20. November 2022 / Naila informiert...

BBPÄ Peunthgasse Naila - Einleitungsbeschluss Entwurf

Naila informiert ...

Naila. Bauleitplanung der Stadt Naila:
Erste Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Wohn- und Geschäftshaus entlang der Hauptstraße in Naila" als vorhabenbezogener Bebauungsplan "Geschosswohnungsbau zwischen Haupt- und Walchstraße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 2 u. 12 BauGB.

a) Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses

Der Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Wohn- und Geschäftshaus entlang der Hauptstraße in Naila" als vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Geschosswohnungsbau zwischen Haupt- und Walchstraße"“ gem. § 2 Abs. 1 u. § 12 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Der Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gegenstand der Planung ist der Rückbau des rückwärtigen Gebäudeteils des Anwesens Marktplatz 18-18c und der Anbau einer Wohnanlage mit 17 Wohneinheiten an derselben Stelle als Maßnahme der Nachverdichtung. Das Planungsgebiet umfasst die Flurstücke mit den Nrn. 12, 17/11, 18 (Teilfläche), 329/2 (Teilfläche) der Gemarkung Naila auf 0,45 Hektar.
Die Vorhabenträgerin hat sich zur Übernahme der durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgelösten ursächlichen Kosten und Lasten verpflichtet sowie zum Abschluss eines Durchführungsvertrages mit der Stadt Naila bereit erklärt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

b) Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Nachdem im beschleunigten Verfahren keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, und zwar bei der Stadt Naila, Marktplatz 12, 95119 Naila, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer-Nr. 23 während der Dienststunden von
Mo. - Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie
Mo. + Di. von 14.00 bis 16.00 Uhr und
Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit von Montag, 21.11.2022 bis einschließlich Montag, 12.12.2022 zur Planung äußern.

Foto: Stadt Naila
Quelle: Stadt Naila

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