6. Juni 2022 / Landratsamt Hof informiert...

Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost erstellt Leitlinien zur Planung von Solarenergie-Anlagen

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Die Nutzung von Solarenergie und der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen leisten in der Region Oberfranken-Ost seit einigen Jahren einen immer größeren Beitrag zur Deckung des regionalen Energiebedarfs sowie zum Erreichen der Ziele der Energiewende. Dabei gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass insbesondere Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht selten in Bezug auf Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft oder den Zielen der Raumordnung kontrovers diskutiert werden.

„Wir möchten unseren Kommunen beratend zur Seite stehen und sie bestmöglich unterstützen. Deshalb haben wir als Regionaler Planungsverband einen informellen Leitfaden erarbeitet, der aufzeigt, worauf bei der Planung von Solarenergie-Anlagen, insbesondere von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, besonders geachtet werden sollte. Grundlage für diesen Leitfaden waren die Erfahrungen aus der Beteiligung des Regionalen Planungsverbandes als Träger öffentlicher Belange“, so Dr. Oliver Bär, Hofer Landrat und Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost. 

Die Leitplanken für Freiflächen-Photovoltaik wurden in der jüngsten Sitzung mit den Mitgliedern des Planungsausschusses diskutiert und als Leitlinien für die Kommunen festgehalten. 

„Wir haben dabei fünf Themenschwerpunkte zur optimalen und sinnvollen Nutzung von Solarenergie gesetzt. Unser Ziel ist es, unseren oberfränkischen Kommunen bei der Behandlung dieses komplexen Themas weiterzuhelfen, um die Ersteinschätzung von Anfragen zu erleichtern, darüber hinaus nach Möglichkeit ein einheitliches regionales Steuerungskonzept zu schaffen“, erläutert Klaus Peter Söllner, Landrat in Kulmbach und stellvertretender Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost. 

Die Leitlinien sehen insbesondere folgende Punkte vor:

1. Das Potenzial der Solarenergie ist in allen Teilen der Region bestmöglich zu erschließen und zu nutzen.
2. Das Potenzial der Solarenergie soll in geeigneten Siedlungsgebieten, insbesondere in bebauten Bereichen, aber auch beim Bau von Gewerbe-, Industriebauten sowie Wohngebäuden und der Überdachung von Parkplätzen soweit möglich für die Wärme- und Stromproduktion genutzt werden.
3. Die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll flächensparend erfolgen und falls möglich eine Mehrfachnutzung der Fläche zulassen.

In der Regel geeignet für den Bau von Freiflächensolaranlagen sind:

  • Konversionsflächen,
  • Abfalldeponien sowie Altlasten und Altlastenverdachtsflächen,
  • Flächen entlang größerer Verkehrstrassen (Schienenwege sowie Autobahnen) und Lärmschutzeinrichtungen,

soweit keine anderen Nutzungen vorgesehen sind.

Eingeschränkt geeignet für den Bau von Freiflächensolaranlagen sind:

  • Landschaftsschutzgebiete
  • Regionalplanerische Vorbehaltsgebiete
  • Flächen im Bereich von Bau- und Bodendenkmälern

Grundsätzlich nicht geeignet für den Bau von Freiflächensolaranlagen sind:

  • folgende naturschutzfachlich geschützten Flächen: Naturschutzgebiete, amtlich geschützte Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler sowie rechtlich festgesetzte Ausgleichs- und Wiesenbrütergebiete, Natura 2000- Gebiete
  • Zonen I und II der Wasserschutzgebiete sowie der Heilquellenschutzgebiete
  • amtlich festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
  • natürliche Fließgewässer, natürliche Seen
  • regionalplanerische Vorranggebiete
  • regionale Grünzüge und Trenngrüne

4. Die Belange des Orts- und Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes sowie die Erhaltung von Freiräumen für Erholung und Tourismus sollen berücksichtigt werden. Insbesondere soll das Umfeld von regional bedeutsamen Aussichtspunkten und kulturhistorisch bedeutsamen, landschaftsprägenden Bauwerken Berücksichtigung finden.
5. Landwirtschaftlich bedeutende Böden sollen als wesentliche Produktionsfaktoren für den Bau von Freiflächen-Solaranlagen im geringst möglichen Umfang in Anspruch genommen werden.

Weitere Details zu den Leitlinien finden Sie hier

Bei diesen handelt es sich um informelle, rechtliche nicht bindend Vorgaben. Sollte der Freistaat Bayern dazu noch nähere rechtlich bindende Vorgaben fassen, werden wir diese natürlich aufgreifen und im Regionalplan umsetzen.

Foto: Landratsamt Hof
Quelle: Landratsamt Hof

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