19. November 2020 / Landratsamt Hof informiert...

Leerstandsmanagement stockt Gutscheinkontingent für Sanierungs-Erstberatung auf

Landkreis Hof informiert ...

Hof. Der Sanierungs-Erstberatungsgutschein des Landkreises Hof erfreut sich großer Beliebtheit. Die Anzahl der limitierten Gutscheine wurde bereits in den letzten beiden Jahren aufgrund der sehr hohen Nachfrage auf 25 Gutscheine pro Jahr erhöht.
Im Herbst dieses Jahres konnte der 50. Gutschein an eine junge Familie aus Münchberg übergeben werden.
Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage hat das Leerstandsmanagement des Landkreises Hof beschlossen, sein Gutscheinkontingent für dieses Jahr erneut aufzustocken. Das heißt: Für dieses Jahr stehen nun noch 15  zusätzliche Beratungsgutscheine zur Verfügung.

Und so funktioniert’s:
Stehen Sie als Immobilienbesitzer, Bau- oder Sanierungs-Interessierter vor folgenden Fragen?:

Welche neuen, attraktiven Nutzungsmöglichkeiten beleben meinen Leerstand? Wie gut ist die bestehende Bausubstanz? Wie gehe ich eine energetische Sanierung an? Welche Kosten kommen bei einerSanierung meiner leerstehenden Immobilie auf mich zu? Welche Fördermöglichkeiten kommen möglicherweise dafür in Frage?

Um all diese und weitere Fragen rund um die Sanierung leerstehender Immobilen zu beantworten, bietet der Landkreis Hof die Sanierungs-Erstberatung durch Fachexperten an.

Die Beratungen können folgende Aspekte beinhalten:

  • Bewertung des Gebäudebestandes
  • Beurteilung des energetischen Zustands und entsprechende Handlungsempfehlungen
  • Erstkonzept zur Veränderung der Raumaufteilung
  • erste Kosteneinschätzung unter Berücksichtigung potentieller Fördermittel
  • Auswirkung und Einordnung in gesetzliche Vorgaben

 

Voraussetzungen für die Beratungsleistungen durch Experten:

  1. Beantragung kann sowohl vom Eigentümer als auch durch den Kaufinteressenten (Nachweis des Eigentümers) erfolgen
  2. das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 errichtetworden sein und im unbeplanten Innenbereich liegen (§34BauGB)
  3. das Objekt muss einen Leerstand von mindestens 24 Monaten oder eine starke Mindernutzung aufweisen

Für die Inanspruchnahme ist durch den Antragssteller eine Schutzgebühr von 100,00 Euro zu entrichten.
Gern stehen die Mitarbeiter des Leerstandsmanagements des Landkreises Hof bei Fragen zur Verfügung.

Ansprechpartner Leerstandsmanagement:

Jens-Uwe Werner:
Tel.: 09281/57 517

Tanja Kämpfer-Hagen
Tel.: 09281/57 523
E-Mail: hausundhof@landkreis-hof.de

Detaillierte Infos rund um den Erstberatungs-Gutschein finden Sie auch im Flyer Beratungsleistung durch Experten unter folgendem Link: https://cloud.landkreis-hof.de/index.php/s/ynYQJPCc4ksQLZp

Quelle: Landratsamt Hof

 

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