21. April 2021 / Landratsamt Hof informiert...

Landkreis Hof verlängert Allgemeinverfügung zur Geflügelpest inkl. Aufstallungspflicht bis 30.04.

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Der Landkreis Hof hat seine bestehende Allgemeinverfügung, die ab 12. März 2021 galt, ein weiteres Mal – bis zum 30.04. – verlängert. Darin werden die Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest getroffen. Die Verlängerung der Allgemeinverfügung tritt zum 21.04. in Kraft.
Das bedeutet, dass auch die Aufstallungspflicht, die zeitlich befristet war, bis 30.04. verlängert wurde und somit weiterhin zu beachten ist. So müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall oder einem überdachten und gegen Wildvögel abgeschotteten Außengehege halten. Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung gelten unbefristet weiterhin.
Haben Geflügelhalter den Verdacht, dass eines ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, müssen sie sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281/815-1192, das des Landkreises unter 09281/57-215 erreichbar. Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen, für die Stadt an veterinaeramt@stadt-hof.de , für den Landkreis an veterinaeramt@landkreis-hof.de.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel- pest/.
Die Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen finden Sie hier.
Die Verlängerung bis 30.04. finden Sie hier.

Quelle: Landratsamt Hof

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