2. April 2021 / Landratsamt Hof informiert...

Landkreis Hof verlängert Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Der Landkreis Hof hat am 31.03. seine bestehende Allgemeinverfügung vom 08.03. zur Geflügelpest bis zum 20.04.2021 verlängert. Darin werden Regelungen zum Schutz vor der Geflügelpest getroffen.
Demnach müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere weiterhin im Stall oder einem überdachten und gegen Wildvögel abgeschotteten Außengehege halten. Besitzer von bis zu einschließlich 100 Tieren müssen werktäglich alle verendeten Tiere notieren, alle Halter bis einschließlich 1.000 Tieren müssen ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.
Auch Geflügelausstellungen, -märkte und -schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, weiterhin verboten.
Haben Geflügelhalter den Verdacht, dass eines ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, müssen sie sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281/815-1192, das des Landkreises unter 09281/57-215 erreichbar. Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen, für die Stadt an veterinaeramt@stadt-hof.de, für den Landkreis an veterinaeramt@landkreis-hof.de.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel-pest .
Die Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen vom 08.03. finden Sie hier. Die Verlängerung bis 20.04. finden Sie hier.

Quelle: Landratsamt Hof

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