21. Dezember 2022 / Landratsamt Hof informiert...

Info der Wirtschaftsförderung über Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für unsere Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Daher hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises Hof die Unternehmen in einer E-Mail über folgende drei bestehenden Entlastungsmaßnahmen informiert:

Zuschussförderung zu Erdgas- und Stromkosten für besonders energieintensive Wirtschaftszweige - Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Energieintensive Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen zeitlich begrenzten Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 gezahlt. Der Antrag zum EKDP muss bis spätestens zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Welche Firmen von der Förderung profitieren können und wie hoch die Förderung ist, dazu finden Sie Informationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick.html

Energieliquiditätskredit der Lfa Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei der Bewältigung der Energiepreiskrise mit Krediten und Risikoübernahmen. Gefördert wird dabei die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Beantragung und Auszahlung der Programme erfolgt über Ihre Hausbank. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der LfA Förderbank: https://lfa.de/website/de/foerderangebote/Energiepreiskrise/index.php

Bayerischer Härtefallfonds für Unternehmen

Der Freistaat Bayern hat in der Energiekrise als Ergänzung zu Hilfen des Bundes einen Härtefallfonds zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter) aufgelegt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
Die genauen Antragsmodalitäten werden aktuell noch ausgearbeitet. Der Programmstart soll im Januar 2023 erfolgen. Dazu wird es eine eigene Antragsplattform geben.
Sobald es genauere Informationen dazu gibt, informieren wir die Unternehmen dazu gerne.

Gerne steht die Wirtschaftsförderung den Unternehmen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Kontaktinfos unter: Wirtschaftsförderung - Landkreis Hof.

Quelle: Landkreis Hof

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