29. April 2021 / Landratsamt Hof informiert...

Geflügelpest: Stallpflicht endet, übrige Regelungen bleiben in Kraft

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Am 30.04.21 endet die präventive Aufstallungspflicht für Hausgeflügel. Das bedeutet: Ab 01.05.21 darf das Hausgeflügel im Landkreis Hof wieder ins Freie gelassen werden, die anderen Regelungen der Allgemeinverfügung Nr. 2-6 zur Biosicherheit für den Landkreis Hof bleiben jedoch in Kraft.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Quelle: Landratsamt Hof

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