13. Dezember 2020 / Landratsamt Hof informiert...

Bund und Länder beschließen Lockdown ab dem 16.12.2020

Landratsamt Hof informiert...

Hof. Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen haben sich Bund und Länder heute auf einen einheitlichen Lockdown verständigt.
Demnach gilt ab Mittwoch und bis zum 10. Januar 2020 unter anderem:

Schulen und Kindertagestätten:
Im Zeitraum von Mittwoch, den 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 werden die Kindertagesstätten grundsätzlich geschlossen.
Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt.
Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
(Bitte beachten: in Stadt und Landkreis Hof wurde bereits Distanzunterricht ab Montag, den 14.12.2020 angeordnet. Hinsichtlich der Umsetzung ab 16.12.2020 wird es noch eine einheitliche Regelung für Bayern geben.
Die Kitas im Gebiet der Stadt Hof haben bereits ab Montag, den 14.12.2020, geschlossen.)

Handel:
Der Einzelhandel wird ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Ausnahmen:

  • Einzelhandels für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte für Lebensmittel,
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Tankstellen,
  • Kfz-Werkstätten,
  • Fahrradwerkstätten,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • der Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Tierbedarfsmärkte,
  • Futtermittelmärkte,
  • Weihnachtsbaumverkauf,
  • Großhandel.

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe werden geschlossen.
Dazu gehören Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.
Ausnahmen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel

  • Physiotherapien,
  • Ergotherapien,
  • Logotherapien,
  • Podologie/Fußpflege.

Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen; Verzehr von Alkohol:
Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Gottesdienste:
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.
Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen.
In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

Weihnachten und Neujahr:
In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Den Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie finden Sie hier: http://q.bayern.de/mpk-13-dezember

Quelle: Landratsamt Hof

Meistgelesene Artikel

Unser Tier der Wochen heißt Charly !
Tier der Woche

Er braucht einen Einzelplatz.

weiterlesen...
Unser Tier der Wochen heißt Balu !
Tier der Woche

Balu geht sehr gerne Gassi und läuft gut an der Leine

weiterlesen...
Mitgliederversammlung VdK Langenbach 2024
Allgemeines

Ehrungen beim VdK Langenbach

weiterlesen...

Neueste Artikel

Feuer zum Besenbrennen/Maifeuer rechtzeitig anmelden
Stadt Rehau informiert...

Die nächtlichen Feuer am 30. April müssen unbedingt angezeigt werden

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Ausstellung „Daheim wohnen bleiben“ in der Leitstelle Pflege
Landratsamt Hof informiert...

Roll-up-Ausstellung „Daheim wohnen bleiben" des Kompetenzzentrums barrierefreies Wohnen - Stadtteilarbeit München e.V.

weiterlesen...
Studie zum Wohnbedarf - Umfrage Wohn.Raum.Zukunft im Landkreis Hof
Landratsamt Hof informiert...

Mitmachen bei der Umfrage Wohn.Raum.Zukunft im Landkreis Hof

weiterlesen...