23. November 2022 / Landratsamt Hof informiert...

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Die Geflügelpest breitet sich derzeit weiter aus. Daher hat das Bayerische Umweltministerium veranlasst, dass bayernweit ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben, so auch vom Landkreis Hof.

Der Landkreis Hof hat daher zum 22.11.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, die neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von bestimmten Wildvögeln verfügt. 

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier verlinkt und nachzulesen: Geflügelpest: Allgemeinverfügung vom 22. November 2022 - Landkreis Hof.

Im Wesentlichen wird darin Folgendes festgelegt:

  • Alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter von bis zu 1.000 Tieren haben verschiedene, in der Allgemeinverfügung beschriebene Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.
  • Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel bzw. Vögel (ausgenommen Tauben) verkauft gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten.
  • Für bestimmte in der Geflügelpest-Verordnung festgelegte Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Hof (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel; nicht darunter fallen: Singvögel).

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

Quelle: Landkreis Hof

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