21. Mai 2021 / Landratsamt Hof informiert...

Ab heute weitere Lockerungen im Landkreis Hof

Landratsamt Hof informiert ...

Hof. Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Hof liegt heute bei 70,67.
Damit treten in Anwendung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung ab heute, Freitag den 21. Mai 2021, folgende weiteren Öffnungsschritte sowie Lockerungen im Landkreis in Kraft:

1. Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, sind auch zu touristischen Zwecken zulässig.
Im Rahmen des Übernachtungsangebots sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen erlaubt.
Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

2. Der Betrieb von touristischen Bahnverkehren, touristischen Reisebusverkehren sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises gestattet.

3. Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher ist mit einem Testnachweis gestattet.

4. Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind gestattet.

5. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Testnachweis gestattet. Außerdem erlaubt sind:
- unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen, mit Testnachweis.
- Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie mit Testnachweis.
- Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen und mit Test.

6. Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung ist erlaubt.

Bitte beachten: die oben genannten Lockerungen gelten zunächst ausschließlich im Landkreis Hof.
Für die Stadt Hof gelten derzeit weiterhin die Regelungen für Inzidenzen zwischen 100 und 150. Bleibt der Inzidenzwert in der Stadt Hof weiterhin unter 100 (aktuell: 80,74), können hier ab Mittwoch Lockerungen in Kraft treten.

Alle Regelungen in Stadt und Landkreis Hof im Überblick finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen
Ebenso finden Sie dort die jeweiligen Details zur Umsetzung in den einzelnen Bereichen in Form von Rahmenkonzepten.

Quelle: Landkreis Hof

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