26. Mai 2022 / Hof informiert...

Zensus 2022: Stadt Hof bittet um erhöhte Aufmerksamkeit

Hof informiert ...

Hof. Zensus 2022: Vorsicht vor betrügerischen Anrufen 

Wie der Stadt Hof bereits mehrfach mitgeteilt wurde, zieht die Bürgerbefragung Zensus 2022 Betrüger an. Es kann zu Telefon-Anrufen kommen, die vorher nicht angekündigt wurden. Die Stadt Hof bittet um erhöhte Aufmerksamkeit.

Wie läuft die Haushaltebefragung ab?

Bei der Haushaltebefragung werden bundesweit 10,2 Millionen Menschen befragt. Die Anschrift dieser Personen wurde vorher zufällig ausgewählt. Ab dem Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 kündigen sich die Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte zunächst mit einem Brief oder einer Postkarte schriftlich bei den Haushalten an. Zum angekündigten Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer mit einem Ausweis aus und befragen anschließend den Haushalt in einem kurzen Interview. Eine Befragung ohne vorherige schriftliche Terminankündigung findet nicht statt. Auch ein Erstkontakt mit den Hoferinnen und Hofern findet insbesondere nicht telefonisch statt. Allenfalls werden die Bürger von den Interviewern zurückgerufen. Die Interviewer sind angehalten, sich bei der Befragung mit ihrem Interviewerausweis sowie ihrem Personalausweis unaufgefordert als Erhebungsbeauftragte auszuweisen. Eine Veröffentlichung von Musterausweisen wurde durch die Statistischen Ämter untersagt, um es Trittbrettfahrern zu erschweren, sich falsche Ausweise zu erstellen. In Zweifelsfällen ob der Integrität der Interviewer stehen die Erhebungsstelle der Stadt Hof sowie die örtliche Polizeidienststelle zur Verfügung.

Zwei Arten der Befragung

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Hof darauf hin, dass im Rahmen des Zensus 2022 zwei Arten von Befragungen durchgeführt werden: Auf der einen Seite steht die Haushaltebefragung. Diese wird von der Stadt Hof örtlich organisiert und mithilfe der Interviewer wie oben beschrieben durchgeführt. Abgefragt werden hier Daten zu den Bewohnern der repräsentativ ausgewählten Adressen, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, Schul- und Ausbildung sowie die berufliche Situation. Dem gegenüber steht die Gebäude- und Wohnungszählung, die das Bayerische Landesamt für Statistik durchführt. Hier werden alle Eigentümer von Wohnraum angeschrieben, um Daten zu ihrem Gebäude, beispielsweise Baujahr, Größe oder Heizungsart, online über die Webseite www.zensus2022.de zu melden. Wer die Meldung nicht elektronisch abgeben kann, braucht nichts weiter zu veranlassen – im Zuge eines Erinnerungsschreibens einige Wochen später wird automatisch ein Papierfragebogen zugesandt. Beiden Befragungsarten gemein ist, dass die Auskunft verpflichtend ist. Da beide Erhebungsteile unabhängig voneinander laufen, kann es gut sein, dass viele Bürger für beide Teile auskunftspflichtig sind. Dies gilt etwa für jeden, der in einem Eigenheim wohnt und in Stichprobe der Haushaltsbefragung gezogen wurde. In diesen Fällen muss auch an beiden Befragungsteilen teilgenommen werden. Das zeitliche Zusammenfallen beider Erhebungen begründet sich daraus, dass jeweils der 15. Mai 2022 als Stichtag bundesgesetzlich festgelegt wurde. Dies hat den Nutzen, dass die beiden Datenbestände zusammenpassen und eine gemeinsame Datengrundlage bilden.

Daten werden streng vertraulich behandelt

Die Stadt Hof ruft ihre Bürgerinnen und Bürger zu einer zuverlässigen und gewissenhaften Teilnahme an den Zensusbefragungen auf. Die gewonnenen Daten werden streng vertraulich behandelt und dienen als Grundlage für politische Entscheidungen, die den Bürgerinnen und Bürgern in der Zukunft zu Gute kommen werden. Ausführliche Informationen auch zum Datenschutz finden Sie hier: www.zensus2022.de

Quelle: Stadt Hof

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