8. Januar 2025 / Hof informiert...

Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 in der Stadt Hof

Sondernutzungsanträge bis spätestens Freitag, 10.01.2025, schriftlich oder per Mail bei der Stadt Hof stellen

Hof. Für Wahlwerbung anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen. Sollen Wahlplakate und Infostände im Stadtgebiet aufgestellt werden, sind die Anträge bis spätestens Freitag, 10.01.2025, schriftlich oder per Mail an sascha.plochberger@stadt-hof.de bei der Stadt Hof zu stellen. Anträge, die erst nach diesem Termin eingehen, können bei der Einteilung der Standortkontingente nur noch bedingt berücksichtigt werden. Grund hierfür sind die anzuwendenden Verteilschlüssel, welche abhängig von der Anzahl der beantragenden Parteien sind. Zudem wird durch den Antragsschluss eine zuverlässige und rechtzeitige Bearbeitung sowie Zustellung der Erlaubnisbescheide vor dem Aufstellbeginn gewährleistet.

In der Stadt Hof darf erst ab Freitag, 24.01.2025, mit Wahlwerbung begonnen werden.

Weitere Informationen auf der Website unter:

https://www.hof.de/rathaus-service/buergerservice/ordnunngsamt/sondernutzungsrecht/wahlwerbung

Quelle: Stadt Hof

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