8. März 2022 / Hof informiert...

Ukraine-Krise - Rechtlicher Rahmen und Hilfsangebote

Hof informiert ...

Hof. Koordinierungstreffen Ukraine-Krise 

Vergangenen Montag hat die Stadt Hof zu einem Koordinierungstreffen zum Thema Ukraine-Krise eingeladen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Hilfs- und Sozial-Organisationen ist der aktuelle Sachstand sowie das weitere Vorgehen besprochen worden. „Wir können in Hof auf eine erfahrene Hilfskompetenz seitens verschiedener Organisationen und Institutionen zurückgreifen. Vernetzen und Zusammenarbeiten steht für uns im Vordergrund, um bestmöglich die Situation koordinieren zu können“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla zum Hintergrund des Treffens. 

Rechtlicher Rahmen zum Aufenthalt 

Zum Aufenthalt lässt sich sagen, dass ukrainische Staatsangehörige zum Zwecke eines Kurzaufenthaltes für 90 Tage visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen dürfen, sofern sie einen biometrischen Pass besitzen. Eine Verlängerung des Kurzaufenthaltes ist um weitere 90 Tage möglich.

Durch einen Ratsbeschluss der Europäischen Union vom 04.03.2022 wurde das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie“) festgestellt. Das bedeutet, dass den betroffenen Personen ein vorübergehender Schutz gewährt wird. Erfasst werden alle ukrainischen Staatsangehörigen, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, andere Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine einen besonderen Schutzstatus genossen haben sowie die Familienangehörigen. Auch erfasst werden Personen, die sich vor dem 24.02.2022 mit einem gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.

In der Bundesrepublik erfolgt die Umsetzung des Beschlusses durch Erteilung von befristeten Aufenthaltstiteln zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Dabei handelt es sich um eine Aufenthaltsberechtigung aus völkerrechtlichen, humanitären bzw. politischen Gründen nach Abschnitt 5 des AufenthG. Die Aufenthaltsberechtigung wird zunächst für ein Jahr erteilt, hierbei handelt es sich lediglich um einen vorübergehenden Aufenthalt. Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis und der damit verbundene Zugang zum Arbeitsmarkt ist ebenfalls möglich. Genauere Anwendungshinweise seitens des Ministeriums zu den Erteilungsvoraussetzungen und der konkreten Ausgestaltung dieser Aufenthaltstitel erwarten wir in Kürze. 

Zur Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation soll zum 09.03.2022 eine Ministerverordnung in Kraft treten, womit rückwirkend zum 24.02.2022 eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels ergehen soll. Damit wäre die Übergangszeit bis zur Erteilung der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG überbrückt – unabhängig davon, wie viele Tage sich der Betroffene tatsächlich „visumsfrei“ bzw. ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält.

Unterkunft und Ankommen 

Erster Schritt für die Geflüchteten ist die Registrierung im Ankerzentrum in Bamberg, um auch Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Jeder ukrainische Bürger muss sich dort registrieren lassen, auch wenn die Personen bei Familie oder Bekannten in Deutschland privat unterkommen. Um nach Bamberg zu kommen, können die Geflüchteten mit dem ukrainischen Pass bei der Deutschen Bahn im Reisezentrum ein kostenloses Ticket für die Weiterreise erhalten. 

Hintergrund der Registrierung ist auch die gerechte Verteilung der Geflüchteten innerhalb Bayerns. Derzeit wird mit ca. 50.000 Personen in Bayern gerechnet. Davon können laut Verteilungsschlüssel bis zu 175 der Stadt Hof zugewiesen werden. 

Integration und Migration 

Zum Thema Integration und Migration gibt es in der Stadtverwaltung bereits erste Vorbereitungen. Falls Bedarf besteht, wird sich um einen möglichen Kita-Einstieg gekümmert. Ein Flyer, wo und wie sich ukrainische Geflüchtete auf das Coronavirus testen lassen können, ist in Deutsch, Ukrainisch und Russisch verfügbar. Ein weiterer Flyer zum Thema Impfung wird folgen. Darüber hinaus werden Kontaktdaten gesammelt, von Personen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und von Sprachmittlern, die Ukrainisch sprechen. Die Integreat App, welche in Zusammenarbeit mit der Diakonie Hochfranken und dem Landkreis Hof für die Integration von Flüchtlingen entstanden ist, steht bereits auf Ukrainisch zur Verfügung. Hier sind unter anderem Themen zu Bildung, Behörden und Beratungsstellen zu finden. 

Temporäre Unterbringungsmöglichkeiten 

Der Katastrophenschutz der Stadt Hof eruiert derzeit temporäre Unterbringungsmöglichkeiten, falls keine alternative Unterbringung der Personen mehr möglich ist. Derzeit sind verschiedene Turnhallen und Jugendherbergen im Gespräch, welche diese Woche begutachtet werden und notfalls ungefähr 100 Personen beherbergen könnten.

Ebenfalls laufen Vorplanungen für die Verpflegung, Gewährleistung der Sicherheit der geflüchteten Personen, die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, wie Stromanschluss, Wasser und Sanitäranlagen. Außerdem wird sich mit der Thematik der Verständigung befasst. Es wird nach Sprachmittlern sowie organisatorischem Personal gesucht. 

Hierbei handelt es sich jedoch um Planungen und Überlegungen für den akuten Notfall, denn es ist nicht Ziel diese Unterkünfte ohne Notwendigkeit einzurichten. Der Fokus liegt nach wie vor auf den regulären Unterbringungsmöglichkeiten. 

Hotlines – Anrufe aus ganz Deutschland 

Seit einer Woche bietet die Stadt Hof zwei Hotlines für Fragen rund um die Themen Unterkunft, Aufenthalt sowie medizinische Versorgung an. Die Hotlines werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerzentrums sowie des Sozialbereichs betreut. Ebenfalls besteht die Möglichkeit Kontakt durch eine E-Mail zur Verwaltung aufzunehmen, um dort Informationen zu erhalten. Pro Tag rufen ca. 250 Personen an, mit den unterschiedlichsten Anliegen: Fragen zu Spendenmöglichkeiten, Unterkunftsangebote, konkrete Anfragen zu Geflüchteten, die bereits unterwegs sind oder Bekannte und Verwandte, die wissen möchten, wie es perspektivisch für die ukrainischen Geflüchteten weitergeht. Es kontaktieren aber auch Anrufer aus anderen Regierungsbezirken bis hin zu anderen Bundesländern die städtischen Hotlines, um Auskünfte zu erhalten, da noch nicht jeder Regierungsbezirk eine Hotline anbietet. 

Testmöglichkeiten für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Da die Corona-Thematik nach wie vor aktuell ist, bietet die Stadt Hof und der Landkreis Hof auch Testmöglichkeiten für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an, auch ohne deutschen Krankenversicherungsschutz. Personen, die aufgrund der Ukraine-Krise das Land verlassen mussten und hier Schutz suchen, können sich an den Testzentren in der Stadt Hof sowie im Hofer Land mittels eines Antigen-Schnelltests (PoC-Test) kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen, sofern sie keine Symptome haben. Falls Symptome vorhanden sind, sollte ein Test in einer Arztpraxis gemacht werden. 

„Ich bedanke mich für die kooperative Zusammenarbeit und die große Unterstützung der Hilfsorganisationen. Dadurch können wir für die ukrainischen Flüchtlinge in der Stadt Hof schnellst mögliche Hilfe organisieren und koordinieren. Dank auch an die hilfsbereite Hofer Bevölkerung, die durch Sachspenden und Geldspenden umfangreiche Hilfe leistet“, sagt Klaus Wulf, Unternehmensbereichsleiter für Schule, Jugend, Soziales und Sport zum dem Treffen. 

Quelle: Stadt Hof

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