Hof. Die Stadt Hof ist bei den Grunderwerbsverhandlungen für die Ortsumgehung Leimitz/Haidt bereits sehr weit vorangeschritten. Rund 80 Prozent der für Trasse und naturschutzrechtlichen Ausgleich benötigten Flächen sind gesichert. Die noch offenen Gespräche werden bewusst nacheinander geführt, um individuelle und tragfähige Lösungen mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern zu erreichen. Angesichts der begrenzten Gültigkeit des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ist die Zeit für Verhandlungslösungen jedoch knapp. Enteignungsverfahren wurden zwar bislang nicht eingeleitet und werden an sich als allerletzte Möglichkeit betrachtet. Sollten Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern jedoch nicht in absehbarer Zeit positiv abgeschlossen werden können, wird die Frage, ob ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss, immer brisanter.
Oberbürgermeisterin Eva Döhla: „Wenn es um Grund und Boden geht, geht es selten nur um Zahlen. Häufig stehen Ausgleichsfragen, Tauschflächen und langfristige Perspektiven im Mittelpunkt. Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen sind das sensible Gespräche. Deshalb führen wir diese Verhandlungen Schritt für Schritt und mit der nötigen Sorgfalt. Mit dem klaren Ziel, bald einvernehmliche Lösungen zu finden.“
Die bislang erworbenen Trassen- und Ausgleichsflächen liegen unter anderem im Bereich ab dem Zulieferpark bis zur Abzweigung Jägersruh. Sie stammen überwiegend von Eigentümerinnen und Eigentümern, die flächenmäßig stark betroffen sind. Aktuell stehen noch Verhandlungen mit zwei Hoffamilien an, deren Grundstücke durch die geplante Trasse tangiert oder durchschnitten würden. Mit einem erfolgreichen Abschluss dieser Gespräche wären rund 95 Prozent der insgesamt benötigten Flächen gesichert. Darüber hinaus verbleiben vier sehr kleine Privatflächen mit einer Gesamtgröße von knapp 2.000 Quadratmetern. Auch hierzu wurden bereits Gespräche geführt und es bestehen Lösungsansätze. Die Stadt Hof führt die Grunderwerbsverhandlungen aktiv weiter und setzt weiterhin auf Verhandlungslösungen.
Zu Projektbeginn hatte die Stadt eine Informationsversammlung durchgeführt. In der Folge wurde bewusst auf individuelle Verhandlungswege gesetzt, um passgenaue Ausgleichslösungen anbieten zu können. Dabei geht es nicht allein um Kaufpreise, sondern häufig auch um Tauschgeschäfte oder andere Formen des Ausgleichs. Enteignungen sind rechtlich eng begrenzt und kommen nur dann in Betracht, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ziel der Stadt bleibt es, sämtliche Flächen im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern zu sichern.
Quelle: Stadt Hof







