28. Februar 2026 / Hof informiert...

Hinweise des Wahlamtes zur Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl am 8. März 2026 – Briefwahl und Sonderöffnungszeiten

Hof. Das Wahlamt der Stadt Hof weist darauf hin, dass die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch bis Mittwoch, den 4. März 2026, um 16:00 Uhr möglich ist, da bei späteren Beantragungen die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen auf dem Postweg nicht mehr sichergestellt werden kann.

Die Abholung von Briefwahlunterlagen sowie das direkte Wählen vor Ort sind noch bis Freitag, den 6. März 2026, um 15:00 Uhr möglich.

Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes im Bürgerzentrum

Um den Wählerinnen und Wählern in der Stadt Hof bestmöglich Gelegenheit sowohl zur Beantragung von Briefwahlunterlagen als auch zur Wahl direkt vor Ort zu bieten, erweitert das Wahlamt in der Karolinenstraße 40 in der Woche vor der Kommunalwahl seine Öffnungszeiten wie folgt:

  • Montag, den 2. März 2026, bis Donnerstag, den 5. März 2026, jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag, den 6. März 2026, von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Am Samstag, den 7. März 2026, gibt es von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit zur Ersatzbeantragung von bereits beantragten aber nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen und zur Wahl vor Ort.
  • Am Sonntag, den 8. März 2026, ist von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr nur noch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung, die den Besuch des Wahllokals unmöglich macht.
    Bis 18:00 Uhr können Briefwahlunterlagen im Bürgerzentraum abgegeben werden. Alternativ können diese auch in den Briefkasten des Rathauses in der Klosterstraße 3 eingeworfen werden.
  • Am Montag, den 9. März 2026, ist das Bürgerzentrum aufgrund der Nacharbeiten zur Kommunalwahl ganztägig geschlossen.

Briefwahlunterlagen bei einer eventuell erforderlichen Stichwahl

Wenn bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 bereits angegeben wurde, dass bei einer eventuellen Stichwahl die Unterlagen ebenfalls übersandt werden sollen, erfolgt dies automatisch.

Bei einer schriftlichen Beantragung mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben musste dies explizit angekreuzt werden. Bei einer Online-Beantragung war die Option generell vorangekreuzt und musste aktiv herausgenommen werden, falls es nicht gewünscht wurde. 

Für Fragen zur Kommunalwahl ist das Wahlamt erreichbar unter der Telefonnummer 09281 / 815 - 1460 oder per Mail an wahlen@stadt-hof.de.

Quelle: Stadt Hof

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