23. August 2026 / Hof informiert...

Haushalt 2026 der Stadt Hof nicht genehmigt

Weiterhin haushaltslose Zeit

Hof. Die Regierung von Oberfranken hat der Stadt Hof schriftlich mitgeteilt, dass der Haushalt für das Jahr 2026 nicht genehmigt wird. Grund dafür ist insbesondere die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 17,6 Millionen Euro, die nach Einschätzung der Regierung nicht mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt vereinbar ist.

„Wir werden auch weiterhin jede Ausgabe genau betrachten müssen. Dennoch stehen Lebensqualität und Aufenthaltsqualität bei all unserem Handeln im Mittelpunkt. Hof soll auch weiterhin eine Stadt sein, in der man gerne lebt. Unser Ziel ist deshalb, zu sparen und zu konsolidieren, aber mit Augenmaß. Die Situation ist ernst, zugleich sehe ich darin auch eine Chance, Gewohntes zu hinterfragen und Dinge neu zu denken“, sagt Oberbürgermeister Stefan Schmalfuß. 

Der Haushalt 2026 umfasst einen Verwaltungshaushalt in Höhe von 216.212.620 Euro sowie einen Vermögenshaushalt in Höhe von 50.822.470 Euro. Für den Kernhaushalt war eine Kreditaufnahme von 17.601.300 Euro vorgesehen. Diese Kreditaufnahme ist genehmigungspflichtig. Die notwendige Genehmigung wurde von der Regierung von Oberfranken nicht erteilt. 

Finanzielle Leistungsfähigkeit nicht ausreichend

Bei der Entscheidung über die Genehmigung einer Kreditaufnahme prüft die Regierung insbesondere, ob eine Kommune dauerhaft in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehört, dass die laufenden Ausgaben gedeckt werden können und darüber hinaus ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die ordentliche Tilgung bestehender Kredite zu finanzieren und notwendige Investitionen sowie deren Folgekosten zu tragen. Wie viele andere Kommunen in ganz Deutschland sieht sich auch die Stadt Hof mit erhöhten und steigenden Kosten in vielen Bereichen konfrontiert. Das betrifft insbesondere den Sozial- und Baubereich. 

Die Regierung von Oberfranken erkennt nicht, dass die Stadt Hof die laufenden Kosten selbstständig decken kann. Die Stadt erwirtschaftet im Verwaltungshaushalt nicht ausreichend Mittel, um eine Zuführung an den Vermögenshaushalt zu leisten. Stattdessen ist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.568.550 Euro erforderlich, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen.

Diese Mittel werden durch eine Entnahme aus den Rücklagen bereitgestellt. Dadurch sinkt die Rücklage jedoch so weit, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage nach der Berücksichtigung der Mittel für die Kredittilgung nicht mehr eingehalten werden kann.

Damit stehen der Stadt nach Einschätzung der Regierung von Oberfranken nicht ausreichend eigene Mittel zur Verfügung, um sowohl den Verwaltungshaushalt auszugleichen als auch die ordentliche Tilgung zu finanzieren. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist damit nicht ausreichend gewährleistet.

Weiterhin haushaltslose Zeit

Mit der nicht erteilten Genehmigung kann der Haushalt 2026 nicht wie geplant vollzogen werden. Die Stadt Hof muss daher weiterhin nach den Vorschriften der haushaltslosen Zeit wirtschaften. Dies bedeutet, dass die Stadt bei ihren Ausgaben und finanziellen Entscheidungen weiterhin den besonderen gesetzlichen Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung unterliegt. 

Beispiele für dringend notwendige Investitionen

Wie groß die finanziellen Herausforderungen sind, zeigt ein Blick auf die notwendigen Investitionen und Sanierungsmaßnahmen in der Stadt. Allein die bereits 2022 beschlossene Generalsanierung des Schulzentrums Rosenbühl wird aktuell auf rund 75 bis 80 Millionen Euro geschätzt. Angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen ist derzeit jedoch weder eine umfassende Sanierung noch ein Neubau absehbar.

Hinzu kommen zahlreiche weitere Projekte, die für die Infrastruktur und die Lebensqualität der Stadt von großer Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem die Sanierung des Kunststoff-Allwetterplatzes am Stadion Ossecker Straße (1,8 Millionen Euro), die Erneuerung der Biotopbrücken am Untreusee (650.000 Euro) sowie der notwendige Abbruch und Neubau der Friedrich-Ebert-Brücke mit einem Investitionsvolumen von rund sechs Millionen Euro. Die Brücke stellt eine der wichtigsten innerstädtischen Verbindungen zur Querung der Saale dar und kann derzeit aufgrund ihres Zustands nur eingeschränkt genutzt werden.

Auch im Straßenbau besteht erheblicher Investitionsbedarf. Der Ausbau der Königstraße (2,5 Millionen Euro) sowie der Schleizer Straße (925.000 Euro) ist erforderlich, da die dortigen Kopfsteinpflasterbeläge auf stark frequentierten Durchgangsstraßen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen.

Selbst die Unterhaltung historischer Gebäude stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Für die weiteren Fassadensanierungen am Theresienstein sind allein in den nächsten Bauabschnitten mehr als 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Gleichzeitig zeigt sich, dass bei denkmalgeschützten Gebäuden oft bereits neue Sanierungsmaßnahmen anstehen, sobald frühere Arbeiten abgeschlossen sind.

Auch bei Bauhof und Feuerwehr sind sukzessive Erneuerungen nötig. Hier fallen Investitionen in Millionenhöhe an. 

Quelle: Stadt Hof

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