26. Juli 2020 / Hof informiert...

Freiheitshalle wird Sicherheits-Check unterzogen

Bauwerksprüfung nach Vorschrift

Hof - Ab kommenden Montag, 27.07.2020, wird die Glasfassade der Hofer Freiheitshalle einer eingehenden Bauwerksprüfung unterzogen. Damit folgt die Stadt Hof einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, öffentliche Veranstaltungshallen turnusgemäß auf ihre Standfestigkeit zu untersuchen. 

Jeder Autofahrer kennt den Termin: Alle zwei Jahre ist der TÜV fällig. Und Hauseigentümer wissen, dass sie in regelmäßigen Abständen ihre Dachdeckung prüfen müssen, damit möglicherweise defekte Dachziegel nicht herunterfallen und Schäden anrichten. Was für den Privatmann gilt, ist auch für den Eigentümer von öffentlichen Gebäuden wie der Freiheitshalle verpflichtend. Denn jedes Bauwerk bewegt sich und ist im Laufe der Zeit unterschiedlichen Einflüssen wie etwa Hitze, Regen, Wind oder Schnee ausgesetzt, die sich zum Beispiel auf die Beschaffenheit der Fassade auswirken können. So können statische Veränderungen sich etwa in kleinen Rissen oder Verschiebungen des verbauten Materials niederschlagen. 

2500 Quadratmeter Glasfläche

Bei der Freiheitshalle besteht die Fassade aus rund 2500 Quadratmetern Glasfläche, die sich aus zahlreichen einzelnen Glasscheiben zusammensetzt. „Auch nach mehreren Jahren könnte die Gefahr bestehen, dass vereinzelt Glasscheiben zu Bruch gehen können. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, zu prüfen und auf diese Weise die ordnungsgemäße Instandhaltung, Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Veranstaltungshalle sicherzustellen“, erläutert Dr. Stephan Gleim, Unternehmensbereichsleiter Planen, Bauen, Umwelt bei der Stadt Hof.

Bei Bauwerken von der Größe und Art, wie sie die Freiheitshalle darstellt, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine Überprüfung nach sechs bis neun Jahren. „Wir befinden uns im achten Jahr nach der grundlegenden Sanierung und Umgestaltung der Freiheitshalle“, sagt Dr. Stephan Gleim. Ob die tragende Konstruktion noch ihrem ursprünglichen Zustand entspricht, wird ebenfalls untersucht.

Klare Prüfregeln

„Die Prüfung wird nach der VDI-Richtlinie 6200 durchgeführt, die die Kriterien zur Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken klar regelt.“ So begutachten die Prüfer von der Landesgewerbeanstalt (LGA) in Nürnberg jedes einzelne Glaselement. Dafür benötigen sie Zeit und sind deshalb ab Montag, 27. Juli für voraussichtlich eine Woche bis einschließlich Freitag, 31. Juli 2020 im Einsatz. 

Das wichtigste Arbeitsgerät wird schon von Weitem zu erkennen sein: eine zirka 30 Tonnen schwere Arbeitshubbühne mit einer Ausladung von rund 40 Metern und einer Höhe von knapp 60 Metern. Unterstützt werden die Gutachter von einer Metallbaufirma aus Hof, die auf Abruf stichprobenartig Scheiben aus- und wieder einbauen, falls ein Blick ins Innere der Konstruktion erforderlich sein sollte. Sollte etwas repariert werden müssen, sprechen die Sachverständigen Handlungsempfehlungen aus. 

Quelle: Stadt Hof

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