9. März 2022 / Hof informiert...

Eingetragener Künstlername für Sänger Micha

Hof informiert ...

Hof. Stadtsänger Micha nun offiziell „Hofsänger“

Am Montag, den 7. März war es soweit. Michael „Micha“ Schulze, besser bekannt als Hofsänger aus der Altstadt darf sich nun auch offiziell als Hofsänger bezeichnen. Seit bald 30 Jahren begrüßt Micha meist schon früh morgens die Hoferinnen und Hofer mit einem herzlichen Hallo. Und natürlich mit seinem charakteristischen Gesang. Nun kam er ins Hofer Bürgerzentrum und nahm seinen neuen Personalausweis in Empfang. Darin steht der Künstlername: Hofsänger. Micha: „Der Name stammt von den Hofern selbst. Die haben gesagt, Micha, du bist der Hofsänger.“

Mehr als 2300 Unterstützer auf Online-Plattformen

Mitte Dezember 2021 rief die Hof-Bloggerin Jennifer Müller eine Aktion ins Leben, um Micha den Künstlernamen Hofsänger zu ermöglichen. Für einen Künstlernamen ist es rechtlich notwendig nachzuweisen, dass die Person unter dem Künstlernamen überregional bekannter ist als unter seinem eigentlichen Namen. Über Facebook und Instagram bescheinigten dies mehr als 1400 Personen. Hinzu kamen nochmals 949 Befürworter, welche eine von Wastl Steinhäußer initiierte Online-Petition unterzeichneten. Somit bescheinigen mehr als 2300 Personen, dass Micha als Hofsänger deutlich bekannter ist als unter dem Namen Schulze. Selbst aus dem Ausland kamen Reaktionen. So bescheinigten Micha-Fans aus den USA, Südafrika, Schweiz, Tunesien, Niederlande, Neuseeland, Spanien und Brasilien die Bekanntheit des Hofsängers. Marco Steindl, Sachgebiet Einwohnerangelegenheiten im Hofer Bürgeramt: „Schön, dass wir ihm diesen Wunsch erfüllen konnten.“

Wie man sich einen Künstlernamen zulegen kann

Die Definition des Künstlernamens findet sich in der Passverwaltungsvorschrift (§ 4 Abs. 1 Nr.4.1.4 Abs. 1). Danach ist unter einem Künstlernamen ein von einem bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und dadurch Geltung erlangt hat. Seit der am 02.08.2021 in Kraft getretenen Änderung der Passverwaltungsvorschrift kann der Nachweis über die überörtliche Bekanntheit auch online durch „Likes“ oder Kommentare in sozialen Netzwerken nachgewiesen werden. Seitens der Hof-Bloggerin wurden hierfür mehrere Social-Media-Kanäle genutzt. 

Hofsänger hat weitere Pläne

Aus Sicht der Stadt Hof sind die rechtlichen Voraussetzungen damit erfüllt und Michael Schulze nahm seinen neuen Ausweis strahlend entgegen: „Damit habe ich den ersten Schritt getan: Erst der Name, dann kommt die Hochzeit und dann schreibe ich ein Handbuch für Stadtsängerei.“ Am 14. Februar 2013 schrieb die „Zeit“ über ihn: „Dies ist die Geschichte eines Glücksritters, der die Zufriedenheit fand, sich an nichts und niemanden verkaufte und bereit ist, seine Rechnung zu bezahlen. Der Stadtsänger ist ein Exempel und bleibt uns und sich nichts schuldig. Sing weiter, Stadtsänger von Hof!“

Bild (Stadt Hof): Hofsänger Michael Schulze und Hof-Bloggerin Jennifer Müller
Quelle: Stadt Hof

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