20. November 2021 / Hof informiert...

Einführung der 3G+-Regel für Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und Besuche

Hof informiert ...

Hof. Die Stadt Hof macht von ihrem Hausrecht Gebrauch: 3-G-Plus-Regel

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt ab dem 22. November für alle Sitzungen in allen Sitzungsräumen die 3G+-Regel. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Regelung. Dies hat Frau Oberbürgermeisterin Eva Döhla im Rahmen ihres Hausrechts verfügt. Damit wird die 3G+-Regel für Sitzungen des Stadtrates und Ausschüsse, seiner geschäftsordnungsgemäß gebildeten Ausschüsse und Fachbeiräte sowie der Ausschüsse kraft gesetzlicher Verpflichtung und Sitzungen sonstiger Abordnungen in allen Sitzungsräumen der Stadt Hof eingeführt. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Teilnahme eines Ratsmitglieds an den Sitzungen fraglos erforderlich ist, um die freie Mandatsausübung zu ermöglichen. Dadurch wird die Teilhabe am demokratischen Austausch der gewählten kommunalen Mandatsträger praktisch überhaupt erst möglich. Dagegen steht die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 GG aufgrund der Pandemie. 

3G+-Regel als verhältnismäßiger Ausgleich

Die Sitzungen des Stadtrates und seiner beschließenden Ausschüsse sind nach der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) grundsätzlich öffentlich. Der Bürger hat damit nach der GO ein Recht auf Teilnahme und Information. Eine 3G+-Regel dürfte einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Infektionsschutz und der Möglichkeit zur Durchführung von kommunalen Gremiensitzungen in Präsenz sowohl für die Stadtratsmitglieder, als auch für die Besucher darstellen. Hierdurch wird auch, im Gegensatz zu einer 2G-Regel, der Ausschluss einzelner Stadtratsmitglieder und Besucher vermieden, die weder geimpft noch genesen sind.  Der Bayerische Städtetag rechnet mit einer Entscheidung des Bayerischen Innenministeriums zur 2G-Regelung bei Sitzungen in den nächsten Tagen. Die bis 24.11.2021 gültige 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) erfasst Stadtratssitzungen nicht. Bis zu diesen möglichen neuen Festsetzungen gilt die 3G+-Regel für alle Sitzungen in allen Sitzungsräumen und für alle Sitzungsteilnehmer bis auf weiteres. Alle Teilnehmer (Stadtratsmitglieder und Besucher) haben einen entsprechenden Nachweis (3G-Nachweis) vor den einzelnen Sitzungen bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen. 

Quelle: Stadt Hof

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