7. März 2025 / Hof informiert...

Bewerbungen für den Hofer Weihnachtsmarkt 2025 ab sofort möglich

Ausschreibung Hofer Weihnachtsmarkt 2025

Hof. Vom 24. November bis zum 22. Dezember 2025 lädt der Hofer Weihnachtsmarkt wieder in die festlich geschmückte Innenstadt ein. Ab sofort können sich Händlerinnen und Händler, Gastronomen sowie Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker um einen Standplatz bewerben. Die Stadt Hof betreibt den Weihnachtsmarkt als festgesetzten Markt nach der Marktsatzung der Stadt Hof. Interessierte können ihre Anträge bis zum 31. März 2025 an die Stadt Hof, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Klosterstraße 3, 95028 Hof, oder per E-Mail an bewerbungen.markt@stadt-hof.de richten.

Gesucht werden insbesondere

  • Optisch ansprechende Ausschank- und Imbissbetriebe, die ein stimmungsvolles Ambiente schaffen
  • Händler mit weihnachtlichem Sortiment sowie Anbieter aus den Bereichen Genusshandwerk und Kunsthandwerk mit weihnachtlichem Bezug
  • Eine Erlebnisgastronomie in Hütten- oder Zeltform
  • Eine Glühweinpyramide für den Ausschankbereich

Für den Warenhandel und das Handwerk stehen in begrenztem Umfang Hütten und Wechselbuden zur Verfügung. Eigene Hütten sind ebenfalls zulässig. Die Belegung von Wechselbuden ist tageweise oder für bestimmte Zeiträume möglich. Ausschank- und Imbissbetriebe müssen ein eigenes Geschäft in Hüttenform aufstellen. Die Betriebsdauer für den Imbissbereich und die Erlebnisgastronomie kann nach Absprache über den regulären Marktzeitraum hinaus verlängert werden.

Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten

  • Ständige Anschrift des Bewerbers
  • Beschreibung des Geschäfts sowie des Waren- oder Leistungsangebots
  • Bei Wechselbudenbelegung den gewünschten Zeitraum
  • Maße des Betriebs einschließlich Stützen, Seitenklappen, Vor- und Anbauten
  • Angabe des benötigten Stromanschlusses in kW
  • Falls vorhanden, ein aktuelles Foto des Betriebs

Unvollständige oder verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Eingang von Bewerbungen wird nicht bestätigt, und es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Der gewünschte Zeitraum bei Wechselbuden kann nicht garantiert werden und richtet sich nach der Auslastung und dem Gesamtangebot. Zulassungen erfolgen ausschließlich schriftlich in Form eines Zulassungsbescheides.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.weihnachtsmarkt-hof.de oder telefonisch unter 09281/815-1436.

Quelle: Stadt Hof

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