23. Dezember 2020 / Hof informiert...

Besuchsverbot von Kranken- und Pflegeeinrichtungen gelockert

Stadt Hof informiert ...

Hof. Die Stadt Hof hat heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen, dem 24. Dezember 2020, bis zum 10. Januar 2021 gilt. 

Pünktlich zum Weihnachtsfest hat die Stadt Hof auf Anraten der Regierung von Oberfranken das in der jüngsten Allgemeinverfügung der Stadt Hof festgelegte Besuchsverbot von Bewohnern von Alten- und Seniorenresidenzen, von Patienten von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht verlängert. 

Zu Beginn der Woche hatte die Stadt Hof geplant, die bestehende, bis 23. Dezember 2020 gültige Allgemeinverfügung weitestgehend unverändert ins neue Jahr hinein fortzuschreiben. Ein entsprechender Entwurf wurde an die Regierung von Oberfranken geschickt. Am Dienstag erhielt die Stadt jedoch die Aufforderung, den Besuch in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen wieder möglich zu machen. Dies erfolgt nun, selbstverständlich mit eindeutigen Auflagen, wie sie auch im Landkreis Hof gelten. Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst. 

„Die Pflegeheime waren und sind im Hofer Stadtgebiet stark von Infektionen betroffen. Um die Seniorinnen und Senioren und sich selbst zu schützen, bitten wir um äußerste Vorsicht“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla zur Öffnung der Heime.

Das bedeutet: entsprechend der Regelung der 11. BayIfSMV darf ab dem 24. Dezember 2020 - sowohl in der Stadt Hof als auch im Landkreis Hof - jeder Bewohner/Patient täglich von einer Person besucht werden. 

Dabei gilt Folgendes:

  • Besucher müssen einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Besuchszeit wird auf maximal 90 Minuten pro Tag begrenzt.
  • Die Begleitung Sterbender und die Anwesenheit bei der Geburt sind ohne zeitliche Begrenzung erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und gegebenenfalls Besuchsregelungen weiter einschränken können. Alle aktuell geltenden Maßnahmen in der Stadt Hof finden Sie zusammengefasst hier: www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/corona-pandemie-02.html

Quelle: Stadt Hof

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