30. September 2020 / Hof informiert...

Absolutes Halteverbot für einen Teil der Brunnenstraße in Hof

Sicherheit im Brandfall

Hof - In der Brunnenstraße wird, in Fahrtrichtung links ab Hausnummer drei, ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Die Parkplätze, die dabei wegfallen, dienen der Sicherheit im Brandfall. Das Halteverbot gilt ab morgen, 1. Oktober 2020.

Ab dem 1. Oktober gilt in einem Teil der Brunnenstraße absolutes Halteverbot. Grund dafür ist die Brandsicherheit. Die Hofer Feuerwehr arbeitet daran, die Sicherheit aller Hoferinnen und Hofer zu gewährleisten. 

Stellen die Feuerwehrfrauen und -männer im Alltag oder bei Einsätzen fest, das eine Straße der Stadt nicht oder nicht mehr mit den großen Einsatzfahrzeugen befahrbar ist, wird die Stadt tätig, wenn beispielsweise parkende Fahrzeuge das Durchkommen der Feuerwehr behindern oder blockieren. Sollte es dort brennen, stünden sonst Leben der Anwohner auf dem Spiel. 

So ist die Situation auch in der Brunnenstraße. Durch das beidseitige Parken in der Einbahnstraße hätten Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr Schwierigkeiten durchzukommen und könnte schlimmstenfalls nicht mehr eingesetzt werden. Da die Häuser der Straße in der Brunnenstraße jedoch mehr als zwei Stockwerke hoch sind, wäre im Brandfall der Einsatz einer Drehleiter nötig. Das absolute Halteverbot wird in Fahrtrichtung links, ab Hausnummer drei beginnen bis zur Einmündung in die Bachstraße reichen.

Quelle: Stadt Hof

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